Deutsche Redaktion

Cenckiewicz: Polen darf Verdächtigen im Nord-Stream-Fall nicht ausliefern

13.10.2025 10:54
Polens Sicherheitsberater Sławomir Cenckiewicz hat sich klar gegen eine Auslieferung des Ukrainers Wolodymyr Z. nach Deutschland ausgesprochen. „Natürlich nicht“, sagte der Leiter des Büros für Nationale Sicherheit (BBN) in einem am Sonntag veröffentlichten Interview auf YouTube. „Im Interesse Polens war es, ein Element der Kriegsmaschinerie der Russischen Föderation zu beschädigen oder zu zerstören – und das ist geschehen.“
Szef BBN Sławomir Cenckiewicz
Szef BBN Sławomir CenckiewiczFoto: PAP/Darek Delmanowicz

Cenckiewicz betonte, Deutschland verfolge Z. „gleichsam im Namen nicht nur des eigenen Landes, sondern auch Russlands“. Polen dürfe daran nicht mitwirken. „Wir müssen alles tun, damit er nicht ausgeliefert wird“, so der BBN-Chef. Selbst im Falle einer Verurteilung in Deutschland könnte Moskau später die Herausgabe des Mannes fordern, warnte er.

Zu den Urhebern des Anschlags äußerte sich Cenckiewicz zurückhaltend. Er wisse nicht, „welcher Dienst oder welche Dienste in Absprache diese Tat begangen haben“. Es sei aber „naiv“ zu glauben, drei von Deutschland beschuldigte Männer hätten die Sprengung allein durchgeführt. „Solche Operationen müssen modellhaft in Abstimmung mit Geheimdiensten laufen – vermutlich mehrerer Staaten“, sagte er.


Ministerpräsident Donald Tusk wies am Sonntag Äußerungen der AfD zurück, Polen könnte hinter dem Anschlag auf die Ostsee-Pipeline stecken. Letzte Woche betonte er, dass es nicht im Interesse Polens sei, Z. an ein anderes Land auszuliefern. Die einzigen, die sich im Zusammenhang mit Nord Stream 2 schämen müssten, seien jene, die den Bau beschlossen hätten.

Der in Pruszków bei Warschau festgenommene Wolodymyr Z. wird per europäischem Haftbefehl vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe gesucht – unter anderem wegen verfassungsfeindlicher Sabotage und Zerstörung der Pipeline. Ein Warschauer Gericht ordnete zunächst eine 40-tägige Auslieferungshaft bis zum 9. November an. Über eine Übergabe an Deutschland muss die polnische Justiz entscheiden.


PAP/jc

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