Deutsche Redaktion

Praktikumsgesetz tritt in Kraft. Was gewinnen Polen mit Werkverträgen und Einzelunternehmer?

01.01.2026 12:00
Am 1. Januar ist das sogenannte „Praktikumsgesetz" in Kraft getreten. Künftig werden zur Beschäftigungsdauer auch Zeiten angerechnet, die auf der Grundlage von Auftragsverträgen, einer selbstständigen Einzeltätigkeit sowie bei Arbeit im Ausland geleistet wurden.
Familien-, Arbeits- und Sozialministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk hat am Donnerstag mitgeteilt, dass das sogenannte Praktikumsgesetz  zahlreiche Vorteile mit sich bringe.
Familien-, Arbeits- und Sozialministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk hat am Donnerstag mitgeteilt, dass das sogenannte „Praktikumsgesetz" zahlreiche Vorteile mit sich bringe. PAP/Radek Pietruszka

Auf diese Änderung haben Millionen arbeitender Polen gewartet. Familien-, Arbeits- und Sozialministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk hat am Donnerstag mitgeteilt, dass das sogenannte Praktikumsgesetz" zahlreiche Vorteile mit sich bringe. „Es ist eine Änderung, die sich auf die Dauer des Erholungsurlaubs, den Zugang zu dienstzeitabhängigen Zulagen, Jubiläumsprämien sowie auf die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs auswirken wird“, sagte sie.

Wie die Ministerin unterstrich, erkenne das neue Gesetz vor allem die Würde der Arbeit an. „Es ist das Eingeständnis, dass Arbeit Arbeit ist und jede Form von Arbeit gewürdigt werden muss“, betonte Dziemianowicz-Bąk.

Wie kann ein Werkvertrag zur Beschäftigungsdauer angerechnet werden?
Um eine Bescheinigung über die gesamte Beschäftigungsdauer zu erhalten, genügt es, sich an die Sozialversicherungsanstalt ZUS zu wenden. Die Behörde stellt die entsprechenden Dokumente aus, die anschließend dem Arbeitgeber vorzulegen sind.

PR/IAR/ps

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