Deutsche Redaktion

EU-Migrationspakt startet – Polen bleibt teilweise ausgenommen

12.06.2026 11:19
Warschau ist in diesem Jahr vom Solidaritätsmechanismus ausgenommen. Brüssel begründet die Ausnahme mit den ukrainischen Flüchtlingen in Polen und den Kosten für den Schutz der Grenze zu Belarus.
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Bild:Fishman64/Shutterstock

Der EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft – Polen setzt ihn aber nur teilweise um. Warschau ist in diesem Jahr vom Solidaritätsmechanismus ausgenommen. Polen muss damit keine Migranten aufnehmen, keine 20.000 Euro pro abgelehnter Aufnahme zahlen und auch keine Ersatzhilfe leisten. Brüssel begründet die Ausnahme mit den ukrainischen Flüchtlingen in Polen und den Kosten für den Schutz der Grenze zu Belarus.

Vize-Innenminister Maciej Duszczyk sagte dem Polnischen Rundfunk und PAP, Polen werde jene Teile anwenden, die die Migrationspolitik verschärfen, aber nicht alle Vorschriften übernehmen. „Wir werden nicht alle Regeln umsetzen“, so der Politiker. Vollständige neue Strukturen an der Grenze könnten aus Sicht Warschaus von Russland und Belarus instrumentalisiert werden.

Die EU-Kommission sieht den Pakt als Balance zwischen Verantwortung und Solidarität. Ursula von der Leyen erklärte, Migration brauche „eine europäische Lösung“. Kritiker des Sonderwegs warnen jedoch, Polen könne sich rechtlich nicht beliebig aus einzelnen Vorschriften lösen. Zugleich verweisen sie darauf, dass viele Regeln des Pakts Grenzschutz und Rückführungen stärken.

IAR/PAP/adn

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