Deutsche Redaktion
Folge uns auf Google

Folge uns auf Google, um unsere News immer ganz oben zu sehen.

Regierung will gleichgeschlechtliche Ehen aus dem Ausland trotz Verfassungsgerichtsurteil registrieren

29.07.2026 07:09
Die polnische Regierung will auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichts an der geplanten Registrierung gleichgeschlechtlicher Ehen festhalten, die im Ausland geschlossen wurden. Das erklärte Digitalminister Krzysztof Gawkowski nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Warschau.
Die meisten Polen untersttzen die Einfhrung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Die meisten Polen unterstützen die Einführung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.Shutterstock

Das Gericht hatte zuvor eine Verordnung des Digitalministeriums für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen ausländische Heiratsurkunden nur dann in das polnische Personenstandsregister eingetragen werden, wenn sie eine Ehe zwischen einer Frau und einem Mann betreffen. Richter Stanisław Piotrowicz verwies dabei auf die Definition der Ehe in der polnischen Verfassung.

Gawkowski wies das Urteil zurück. „Wir werden die Arbeiten an der Verordnung zur Transkription fortsetzen und nicht stoppen“, erklärte der Minister. Die erforderlichen Formulare und Verwaltungsverfahren sollen im August fertiggestellt werden.

Bislang wurden bereits 184 ausländische Heiratsurkunden mit insgesamt 368 betroffenen Personen in Polen transkribiert. „Diese Menschen sollten mit Würde behandelt werden – und der polnische Staat wird sie mit Würde behandeln“, versicherte Gawkowski.

Auch Regierungssprecher Adam Szłapka stellte die Entscheidung des Verfassungsgerichts infrage. Nach seiner Auffassung ändert die Bekanntgabe des Urteils „nichts an der Rechtslage“, da das derzeitige Verfassungsgericht aufgrund seiner Besetzung nicht rechtmäßig arbeite. Deshalb könne die Entscheidung nicht als rechtswirksames Urteil angesehen werden.

Die umstrittene Verordnung wurde bereits am 22. Mai im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht und soll am 23. August in Kraft treten. Sie sieht vor, dass in den amtlichen Heiratsformularen die bisherigen Felder für „Ehemann“ und „Ehefrau“ durch geschlechtsneutrale Eintragungsfelder ersetzt werden. Die Regelung führt keine gleichgeschlechtliche Ehe in Polen ein, sondern ermöglicht lediglich die Eintragung im Ausland geschlossener Ehen in das polnische Personenstandsregister.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November vergangenen Jahres. Das Gericht stellte fest, dass EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die in anderen Mitgliedstaaten geschlossen wurden. In der Folge verpflichtete das Oberste Verwaltungsgericht ein Warschauer Standesamt dazu, die Ehe zweier Männer anzuerkennen, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.


IAR/jc