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Trotz "Nein" vom Verfassungsgericht. Polen erlaubt Transkription ausländischer Ehen gleichgeschlechtlicher Paare

21.08.2026 12:34
Polen trägt ab Sonntag im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen ins Personenstandsregister ein. Heiraten können gleichgeschlechtliche Paare in Polen aber weiterhin nicht.
Сцяг ЛГБТЗдымак: nancydowd/pixabay.com/free images for commercial use

Von Sonntag an können in Polen im Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare in das Personenstandsregister übertragen werden. Es geht ausschließlich um diese Transkription ausländischer Heiratsurkunden: Gleichgeschlechtliche Paare können in Polen weiterhin nicht heiraten.

Mit dem Inkrafttreten einer Verordnung des Digitalisierungsministeriums wird die Eintragung solcher Urkunden in jedem polnischen Standesamt möglich. Die neuen Dokumentenmuster sehen getrennte Varianten für Ehen zwischen Frau und Mann, zwischen zwei Frauen sowie zwischen zwei Männern vor. Bisherige Rubriken wie „Angaben der Frau“ und „Angaben des Mannes“ werden damit ergänzt. In den Abschriften soll außerdem sichtbar sein, dass die Ehe außerhalb Polens geschlossen wurde.

Hintergrund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts. Der EuGH urteilte im November 2025, dass ein Mitgliedstaat eine in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossene Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares anerkennen muss, auch wenn das eigene Recht solche Ehen nicht vorsieht. Im März 2026 verpflichtete das Oberste Verwaltungsgericht erstmals ein Standesamt zur Transkription einer solchen Ehe.

Der Fall betraf Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Das Gericht erklärte, die „technische Nichtanpassung des IT-Systems zur Registrierung des Personenstands sowie der Durchführungsakte“ entbinde die Verwaltung nicht von der Pflicht, ein Urteil umzusetzen. Im Mai wurde die Ehe des Paares in Warschau als erste gleichgeschlechtliche Ehe in das polnische Personenstandsregister übertragen – damals noch mit den alten Formularen.

Die Verordnung wurde im Mai von Vize-Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski unterzeichnet und von Innenminister Marcin Kierwiński gegengezeichnet. Veröffentlicht wurde sie am 22. Mai im Gesetzblatt. Die dreimonatige Übergangsfrist diente nach Regierungsangaben dazu, das Registersystem technisch anzupassen. Gawkowski betonte, nach Inkrafttreten müssten Betroffene nicht mehr auf Entscheidungen von Verwaltungsgerichten warten; die Regelung gelte für alle Standesämter.

"Sorge und Beunruhigung". Kritik aus konservativen Kommunen und der Kirche

Gegen die Änderung gibt es Widerstand. Der Bürgermeister von Zakopane, Łukasz Filipowicz, kündigte an, das Standesamt seiner Stadt werde die Transkription verweigern. Die neuen Vorschriften „ändern die Verfassung nicht“, sagte er. Auch in der katholischen Kirche stößt die Regelung auf Kritik. Erzbischof Wiesław Śmigiel erklärte im Namen des Familienrats der Bischofskonferenz, man beobachte die Entwicklung „mit Sorge und Beunruhigung“. Er verwies auf Artikel 18 der Verfassung, wonach die Ehe als Verbindung von Frau und Mann unter Schutz und Obhut des Staates stehe.

Abgeordnete der PiS brachten die Verordnung außerdem vor das Verfassungsgericht, dessen Status in Polen seit 2015 politisch und rechtlich umstritten ist. Ende Juli erklärte das Gericht die Regelung in Teilen für verfassungswidrig. Richter Stanisław Piotrowicz sagte, die Transkription einer ausländischen Heiratsurkunde könne „nur eine solche Ehe betreffen, die dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Heterosexualität der Ehe entspricht – also der Ehe von Frau und Mann“. Regierungssprecher Adam Szłapka wies dies zurück und erklärte, es handele sich nicht um ein Urteil des Verfassungsgerichts, weil dessen Tätigkeit in der derzeitigen Form mit einem Rechtsmangel behaftet sei.

Die polnische Öffentlichkeit ist in der Frage gespalten. In einer CBOS-Umfrage für PAP vom 18. bis 20. Mai bezeichneten 45 Prozent der Befragten die Transkription im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen als Schritt „in die richtige Richtung“. Genau ebenso viele lehnten diese Einschätzung ab. Frauen unterstützten die Regelung mit 52 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 36 Prozent.

PAP/adn

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