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Polens Regierung billigt Begrenzung von Arztgehältern

23.09.2026 07:50
Die polnische Regierung hat am Dienstag ein Paket von Gesetzentwürfen im Gesundheitswesen gebilligt. Vorgesehen ist unter anderem eine Begrenzung der Einkommen von Ärzten im öffentlichen Gesundheitswesen. Zudem soll die Zahl ihrer Arbeitsverhältnisse auf zwei begrenzt werden.
Gesundheitsministerin Jolanta Sobierańska-Grenda bei der Konferenz Gesundheit und Patientensicherheit  gemeinsame Verantwortung, die am 21. September vom Beauftragten fr Patientenrechte, der Medizinischen Universitt und dem Universittsklinikum im Zentrum fr Invasive Medizin des Universittsklinikums in Gdańsk veranstaltet wurde. Bei der Vera
Gesundheitsministerin Jolanta Sobierańska-Grenda bei der Konferenz „Gesundheit und Patientensicherheit – gemeinsame Verantwortung“, die am 21. September vom Beauftragten für Patientenrechte, der Medizinischen Universität und dem Universitätsklinikum im Zentrum für Invasive Medizin des Universitätsklinikums in Gdańsk veranstaltet wurde. Bei der VeraPAP/Andrzej Jackowski

Ministerpräsident Donald Tusk sagte, die Änderungen sollten den von ihm angeprangerten Missbrauch des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) unterbinden. Der Fonds finanziert das öffentliche Gesundheitswesen in Polen. Tusk verwies auf Fälle von Ärzten mit Jahreseinkommen von 740.000 Euro. Einige hätten angegeben, an einem einzigen Tag 72 Stunden gearbeitet zu haben.

Nach den Plänen könnten Ärzte mit zwei Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Gesundheitswesen künftig höchstens rund 16.000 Euro brutto im Monat verdienen. Das entspräche etwa 207.000 Euro im Jahr. Tusk bezeichnete dieses Niveau als eines der höchsten in Europa.

Gesundheitsministerin Jolanta Sobierańska-Grenda sagte, die Gehaltsobergrenze solle sowohl für Arbeitsverträge als auch für B2B-Verträge gelten. Sie soll beim Achtfachen des Mindestlohns liegen. Für Fachärzte, die komplexe Eingriffe wie Transplantationen durchführen oder Führungsaufgaben in Krankenhäusern übernehmen, soll sie auf das Zwölffache steigen. Die Regelungen sollen sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen mit Verträgen mit dem Nationalen Gesundheitsfonds gelten.

Gesundheitsdienstleister sollen sechs Monate Zeit haben, bestehende Verträge an die neuen Regeln anzupassen. Neue Verträge, die innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Gesetzes geschlossen werden, müssen die Vorgaben bereits erfüllen. Sobierańska-Grenda sagte, die Reform solle ein Gesundheitssystem schaffen, das auf „Transparenz und Sicherheit der Patienten“ beruht.

Tusk hat Präsident Karol Nawrocki zudem aufgefordert, ein separates Gesetz zur Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Alkohol zu unterzeichnen. Die zusätzlichen Einnahmen von 320 Millionen Euro sollen vollständig in die Finanzierung des Gesundheitswesens fließen.

Die Gesetze zum Gesundheitswesen folgen Berichten über Unregelmäßigkeiten im Warschauer Süd-Krankenhaus. In einem Fall soll ein Arzt im vergangenen Jahr 370.000 Euro verdient haben, obwohl er noch in der Ausbildung zum Anästhesisten war.

PAP/PR/ps

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