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„Kinetische, nicht polizeiliche Maßnahmen“: Gesetzentwurf soll auf hybride Bedrohungen reagieren

08.10.2026 11:53
Der Entwurf soll nicht nur den Streitkräfteeinsatz in hybriden Krisen regeln. Auch Unternehmen und Teile der Verwaltung könnten bei erhöhter Verteidigungsbereitschaft frühzeitiger in die Pflicht genommen werden.
Der stellvertretende Ministerprsident und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz (C) und der Abgeordnete Henryk Smolarz (P) whrend einer Pressekonferenz nach einem Treffen mit den Kommandeuren der Lubliner Brigaden am 5. dieses Monats am Flughafen Lublin in Świdnik. Bei dem Treffen ging es um die Ankndigung der Grndung neuer Einheiten
Der stellvertretende Ministerpräsident und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz (C) und der Abgeordnete Henryk Smolarz (P) während einer Pressekonferenz nach einem Treffen mit den Kommandeuren der Lubliner Brigaden am 5. dieses Monats am Flughafen Lublin in Świdnik. Bei dem Treffen ging es um die Ankündigung der Gründung neuer EinheitenFoto: PAP/Wojtek Jargiło

Polens Verteidigungsministerium will innerhalb von zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Verteidigungsbereitschaft vorlegen. Er soll staatliche Reaktionen auf hybride Bedrohungen ermöglichen, bevor die Voraussetzungen für die Verhängung des Kriegsrechts erfüllt sind.

Paweł Zalewski, stellvertretender Verteidigungsminister, sagte der wirtschafts- und rechtspolitisch ausgerichteten Tageszeitung DZIENNIK GAZETA PRAWNA, ein zentraler Teil des Vorhabens seien Regeln für den Einsatz der Streitkräfte in solchen Lagen. „Es geht um die Möglichkeit, das Militär für kinetische, nicht polizeiliche Maßnahmen einzusetzen“, erklärte er. Dies unterscheide sich vom bisherigen Einsatz an der Grenze zu Belarus.

Solche Maßnahmen könnten auf polnischem Staatsgebiet und im Ausland erfolgen, etwa zur Erfüllung von Bündnisverpflichtungen. Das Gesetz soll zudem die Zusammenarbeit der Armee mit anderen uniformierten Diensten präzisieren. Wann die vorgesehenen Mechanismen ausgelöst werden können, müsse noch genauer festgelegt werden. Zalewski verwies zunächst auf akute Situationen.

Auch Unternehmen sollen einbezogen werden. Bei voller Verteidigungsbereitschaft könnten sie ausgewählte Aufgaben für das Verteidigungs- oder Zivilschutzsystem früher übernehmen müssen. Der Entwurf soll Zuständigkeiten und Finanzierung regeln. Geplant sind außerdem verpflichtende Verteidigungskurse für Minister und Woiwoden sowie Schulungen und Übungen für Führungskräfte der staatlichen Verwaltung.

PAP/adn


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