Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das polnische Gesetz zur Zwangspensionierung von Richtern an ordentlichen Gerichten gegen EU-Recht verstößt.
Die Regelung sah ursprünglich vor, dass Frauen statt mit 67 Jahren schon mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte nur der Justizminister genehmigen. Dagegen klagte die EU-Kommission. Der Generalanwalt am EuGH ging trotz einiger Änderungen davon aus, dass das Gesetz gegen das Verbot der Diskriminierung und den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern verstößt. Der Gerichtshof hat nun seinem Gutachten gefolgt. Im Fall der Zwangspensionierung von Richtern an Polens Oberstem Gericht hatte der EuGH schon vor einigen Monaten geurteilt, dass die Regel gegen EU-Recht verstößt.
Die Änderungen wurden im Rahmen einer tiefgreifenden Justizreform unternommen, die die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit seit der Machtübernahme im Jahr 2015 einführt. Ihre Ziele seien unter anderem die Beschleunigung der Strafverfahren sowie die Entkommunisierung des Gerichtswesens in Polen.
iar/kk/kl