Deutsche Redaktion

40 Tausend COVID-19-Fälle in Polen

20.07.2020 14:00
In Polen gibt es derzeit 40,383 Corona-Infektionen, 1,627 sind mit dem Virus gestorben, meldete das polnische Gesundheitsministerium am Montag. 
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Zdjęcie ilustracyjne0simon0/Shutterstock

In Polen gibt es derzeit 40,383 Corona-Infektionen, 1,627 sind mit dem Virus gestorben, meldete das polnische Gesundheitsministerium am Montag. 

Wichtige Sicherheitsbestimmungen und Bewegungsbeschränkungen

2 Meter - Mindestabstand zwischen Fußgängern

Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind:

  • Eltern mit pflegebedürftigen Kindern (bis 13 Jahre),
  • Menschen, die zusammen leben oder eine gemeinsam Haushalt führen,
  • Personen mit Behinderungen, die sich nicht selbstständig bewegen können,
  • Personen mit einer Sonderpädagogik-Bescheinigung und ihre Betreuer,
  • Personen, die Mund und Nase bedecken.

    Gültig bis auf Widerruf

Mund- und Nasenbedeckung an öffentlichen Orten

Die Verpflichtung gilt für:
das Tragen von Masken oder einer anderen Art der Bedeckung von Mund und Nase in Situationen, in denen es nicht möglich ist, einen Abstand von 2 Metern zu anderen einzuhalten.

Mund und Nase müssen im gemeinschaftlichen Raum bedeckt sein, wenn ein Abstand von 2 Metern von anderen nicht eingehalten werden kann, sowie in einem geschlossenen Raum -
z. B. in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • in Bus, Straßenbahn und Zug,
  • Beim Autofahren mit jemandem, mit dem man nicht alltäglich zusammenlebt,
  • im Geschäft, in der Bank, auf dem Markt und in der Post,
  • im Kino und Theater,
  • beim Arzt, in der Klinik, im Krankenhaus, im Massage- und Tattoo-Studio,
  • in der Kirche, in der Schule, an der Universität
  • in Ämtern und anderen öffentlichen Gebäuden.

 

Ausnahmen. Wo müssen Mund und Nase nicht bedeckt sein?

  • In einem Restaurant oder einer Bar
  • Bei der Arbeit (z. B. bei der Betreuung von Kunden).

    Gültig bis auf Widerruf

 

Quarantäne

Die Einschränkungen gelten für Personen, die:

  • die polnische Grenze überschreiten, die die Außengrenze der EU bildet,
  • Kontakt mit Coronavirus-Infizierten (oder möglicherweise Infizierten) hatten,
  • mit einer Person zusammenleben, die unter Quarantäne gestellt wird.


    Die Quarantäne dauert 14 Tage. Während dieser Zeit gilt:
  • Es ist verboten das Haus zu verlassen,
  • Es ist verboten, mit dem Hund spazieren, in Kaufläden oder zum Arzt zu gehen.
  • Wenn eine unter Quarantäne gestellte Person enge Kontakte zu anderen Personen zu Hause hat, müssen solche ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden.
  • Bei Krankheitssymptomen (Unwohlsein, Fieber, Husten, Atemnot), muss dies der sanitär- und epidemiologischen Station telefonisch gemeldet werden.

    Gültig bis auf Widerruf.

Versammlungen und Veranstaltungen

Beschränkungen betreffen: 
Die Organisation von Versammlungen,  Veranstaltungen, Partys oder Besprechungen mit über 150 Personen.

Ausgeschlossen sind: Arbeitsplätze.

Die Arbeitgeber müssen jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für ihre Arbeitnehmer vorsehen:

  • Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen oder Zugang zu Desinfektionsmitteln haben.
  • Einzelne Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein.

Falls der Arbeitgeber aus objektiven Gründen nicht in der Lage ist, eine solche Entfernung (1,5 m) bereitzustellen - z. B. weil die Produktionslinie dies nicht zulässt -, hat er das Recht, diese Anweisung nicht zu befolgen, aber nur, wenn persönliche Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Epidemie bereitgestellt wird.

Gültig bis auf Widerruf.


msz.gov.pl