In Polen gibt es derzeit 40,383 Corona-Infektionen, 1,627 sind mit dem Virus gestorben, meldete das polnische Gesundheitsministerium am Montag.
Wichtige Sicherheitsbestimmungen und Bewegungsbeschränkungen
2 Meter - Mindestabstand zwischen Fußgängern
Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind:
- Eltern mit pflegebedürftigen Kindern (bis 13 Jahre),
- Menschen, die zusammen leben oder eine gemeinsam Haushalt führen,
- Personen mit Behinderungen, die sich nicht selbstständig bewegen können,
- Personen mit einer Sonderpädagogik-Bescheinigung und ihre Betreuer,
- Personen, die Mund und Nase bedecken.
Gültig bis auf Widerruf
Mund- und Nasenbedeckung an öffentlichen Orten
Die Verpflichtung gilt für: das Tragen von Masken oder einer anderen Art der Bedeckung von Mund und Nase in Situationen, in denen es nicht möglich ist, einen Abstand von 2 Metern zu anderen einzuhalten.
Mund und Nase müssen im gemeinschaftlichen Raum bedeckt sein, wenn ein Abstand von 2 Metern von anderen nicht eingehalten werden kann, sowie in einem geschlossenen Raum -
z. B. in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln:
- in Bus, Straßenbahn und Zug,
- Beim Autofahren mit jemandem, mit dem man nicht alltäglich zusammenlebt,
- im Geschäft, in der Bank, auf dem Markt und in der Post,
- im Kino und Theater,
- beim Arzt, in der Klinik, im Krankenhaus, im Massage- und Tattoo-Studio,
- in der Kirche, in der Schule, an der Universität
- in Ämtern und anderen öffentlichen Gebäuden.
Ausnahmen. Wo müssen Mund und Nase nicht bedeckt sein?
- In einem Restaurant oder einer Bar
- Bei der Arbeit (z. B. bei der Betreuung von Kunden).
Gültig bis auf Widerruf
Quarantäne
Die Einschränkungen gelten für Personen, die:
- die polnische Grenze überschreiten, die die Außengrenze der EU bildet,
- Kontakt mit Coronavirus-Infizierten (oder möglicherweise Infizierten) hatten,
- mit einer Person zusammenleben, die unter Quarantäne gestellt wird.
Die Quarantäne dauert 14 Tage. Während dieser Zeit gilt:
- Es ist verboten das Haus zu verlassen,
- Es ist verboten, mit dem Hund spazieren, in Kaufläden oder zum Arzt zu gehen.
- Wenn eine unter Quarantäne gestellte Person enge Kontakte zu anderen Personen zu Hause hat, müssen solche ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden.
- Bei Krankheitssymptomen (Unwohlsein, Fieber, Husten, Atemnot), muss dies der sanitär- und epidemiologischen Station telefonisch gemeldet werden.
Gültig bis auf Widerruf.
Versammlungen und Veranstaltungen
Beschränkungen betreffen: Die Organisation von Versammlungen, Veranstaltungen, Partys oder Besprechungen mit über 150 Personen.
Ausgeschlossen sind: Arbeitsplätze.
Die Arbeitgeber müssen jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für ihre Arbeitnehmer vorsehen:
- Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen oder Zugang zu Desinfektionsmitteln haben.
- Einzelne Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein.
Falls der Arbeitgeber aus objektiven Gründen nicht in der Lage ist, eine solche Entfernung (1,5 m) bereitzustellen - z. B. weil die Produktionslinie dies nicht zulässt -, hat er das Recht, diese Anweisung nicht zu befolgen, aber nur, wenn persönliche Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Epidemie bereitgestellt wird.
Gültig bis auf Widerruf.
msz.gov.pl