Polnisches Außenministerium erklärt einen Mitarbeiter des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Poznań (Posen) zur Persona non Grata. Wie in dem Kommunique zu lesen ist, ist die Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit gefällt worden, in Reaktion auf die ungerechtfertigte Ausweisung einer polnischen Diplomatin durch das russische Außenministerium. Die Entscheidung sei mit Deutschland und Schweden koordiniert worden, deren Diplomaten ebenfalls aus Russland ausgewiesen worden waren. Deutschland hat entschieden, einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin auszuweisen.
Wie das polnische auswärtige Amt versichert, werden "polnische Diplomaten, ohne Rücksicht auf Druck von Seiten der russischen Behörden, ihre Aufgaben in der Russischen Föderation erfüllen, zu denen sie auf der Grundlage der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen berechtigt sind".
Offizieller Grund der Ausweisung der Diplomaten war ihre Teilnahme an Protesten gegen die Verhaftung von Aleksiej Nawalny. Laut dem polnischen Auswärtigen Amt sei die betreffende Diplomatin im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtung bei den Kundgebungen anwesend gewesen und von der Wiender Konvention geschützt worden. Die Diplomaten waren ausgewiesen worden, als EU-Außenminister Josep Borrell auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Russlands Außenminister Sergiej Lawrow aufgetreten ist.
IAR/adn