Deutsche Redaktion

EU-Gerichtshof unterstützt Polens Klage gegen OPAL

19.03.2021 12:54
Ein Gutachten des Generalanwalts des EU-Gerichtshofs zur OPAL-Gasleitung bestätigt die Notwendigkeit der Anwendung des Energiesolidaritätsprinzips, hat der polnische Energiekonzern PGNiG am Donnerstag mitgeteilt. Laut dem Urteil, sei die frühere Entscheidung der Europäischen Kommission zu OPAL ein Rechtsverstoß gewesen.
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Wie der polnische Energieriese am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird die Stellungnahme des EuGH-Gutachters für das Urteil über die Nutzungsregeln der OPAL-Gasleitung von Bedeutung sein - mit Folgen für die Nord Stream 1 und das Nord Stream 2-Projekt.

Der EuGH prüft die Berufung Deutschlands gegen das Urteil des EU-Gerichts, das die frühere Entscheidung der Europäischen Kommission (EK) für ungültig erklärt hat, die praktisch die gesamte Kapazität der OPAL-Leitung von den EU-Vorschriften über den gleichberechtigten Zugang zur Infrastruktur ausschließt.

Im September 2019 hat das Gericht der EU aufgrund der Klagen der polnischen, litauischen und lettischen Regierung die Entscheidung der EK aufgehoben, die den Ausschluss der Opal-Gasleitung von den Verpflichtungen des dritten Energiepakets erlaubte. Das Urteil wurde von Deutschland beim EuGH angefochten. In den Schlussanträgen des Generalanwalts hat der EU-Gerichtshof zu dem Zeitpunkt festgestellt, dass der Grundsatz der Energiesolidarität "Rechte und Pflichten sowohl für die Union als auch für die Mitgliedstaaten umfasst" und eine Verpflichtung zur individuellen Abwägung der Interessen eines jeden von ihnen auferlegt, wenn die Europäische Kommission eine Entscheidung trifft.

"Die Angelegenheit ist nicht nur im Zusammenhang mit einer konkreten Gasleitung wichtig. Die Verhinderung der Monopolisierung der gesamten OPAL-Kapazität ist eine gute Nachricht nicht nur für Polen, sondern auch für die Energiesicherheit der gesamten Europäischen Union und das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-Gasmarktes", erklärte der CEO von PGNiG Paweł Majewski in einer Pressemitteilung zu dem EuGH-Urteil.

Er fügte hinzu, Polen wolle, dass "Energiesolidarität in der Europäischen Union kein leeres Schlagwort ist, das je nach aktuellem Bedarf frei interpretiert wird, sondern ein Rechtsprinzip, das die EU-Institutionen bindet und von den Mitgliedstaaten respektiert wird. Wir erwarten die volle Anwendung des Prinzips der Energiesolidarität auch in Bezug auf das Nord Stream 2-Projekt".

Deutschland droht Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Das deutsche Nachrichtenblatt "Weser Kurier" schreibt über das Urteil des EuGH, dass im Streit um eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof drohe. Dem Blatt nach, soll das Gutachten des Gerichtshofs hervorheben, Deutschland mache "im Wesentlichen geltend, dass die Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein rechtliches Kriterium sei“. Entsprechend könnten daraus keine unmittelbar Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Der Gutachter des EuGH, Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, soll diese Ansicht jedoch nicht teilen.

Wenn die EuGH-Richter ihrem Gutachter folgen, so Weser Kurier, könnte das bevorstehende Urteil auch Auswirkungen auf die umstrittene Ostsee-Rohrleitung Nord Stream 2 haben. Gazprom könnte nach dem Urteil auf keine Ausnahme von der Anwendung der EU-bestimmungen zählen. Diese Bestimmungen schreiben einen freien und fairen Wettbewerb der Gasflüsse vor. Hoffnungen Gazproms auf Vorteile auf dem Energiemarkt nach der Fertigstellung von Nord Stream 2 dürften somit entsprechend einen Dämpfer bekommen, so das deutsche Nachrichtenblatt über die Konsequenzen des Urteils des Gerichtshofs für das deutsch-russische Gasprojekt.



energetyka24/ps