Der Ukraine sei bereits am Mittwoch in einem Schreiben mitgeteilt worden, dass die polnische Seite die Anwesenheit von Vertretern der ukrainischen Verwaltung an der Einschlagsstelle gestatte, sagte Siewiera.
Für eine aktive Beteiligung an den Ermittlungen gebe es zwei juristische Wege. Entweder könne die Ukraine ein internationales Rechtshilfe-Ersuchen stellen oder Polens Generalstaatsanwalt eine internationale Ermittlergruppe einsetzen. "Derzeit hat die ukrainische Seite keinen Rechtsbeistand beantragt; es laufen Gespräche - vielleicht sind sie schon abgeschlossen - über eine internationale Gruppe", sagte Siewiera.
Im polnischen Grenzgebiet zur Ukraine war am Dienstag eine Rakete eingeschlagen. Dabei kamen zwei Menschen ums Leben. Zurzeit geht der Westen davon aus, dass es eine ukrainische Flugabwehrrakete war, die zur Verteidigung gegen Angriffe des russischen Militärs eingesetzt wurde.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hält bislang an der Behauptung fest, dass es eine russische Rakete gewesen sei, schränkte aber ein, dass er nicht mit hundertprozentiger Sicherheit wisse, was passiert sei.
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