Der juristische Clinch rund um die Zukunft des ehemaligen Chefs der Antikorruptionsbehörde CBA und seines Stellvertreters vertieft sich. “Bald werden die Gerichte in Polen in Fällen, die die Bürger betreffen, auch zwei Urteile fällen müssen. So tief ist das juristische Chaos inzwischen geworden”, kommentierte das kontroverse Urteil der Außerordentlichen Kontrollkammer des Obersten Gerichtshofs, Vize-Chef von Polen 2050, Michał Kobosko.
Die Kammer hatte gestern die Anordnung des Sejmmarschalls aufgehoben, das Mandat des PiS-Abgeordneten und ehemaligen Vize-CBA-Chefs Maciej Wąsik auszulöschen. Zuvor waren bei der Kammer für Arbeit und Sozialversicherungen des Obersten Gerichtshofs Beschwerden der beiden PiS-Politiker über die Auslöschung ihrer Mandate durch den Sejmmarschall eingeflossen. Am Donnerstagvormittag hatte der für die Beschwerde von Wąsik zuständige Richter den Fall an die umstrittene Außerordentliche Kontrollkammer des Obersten Gerichtshofs weitergereicht, die unter anderem vom Europäischen Gerichtshof als illegal eingestuft worden ist und die anschließend die Anordnung des Sejmmarschalls zur Auslöschung des Mandats von Wąsik aufgehoben hat.
"Die PiS-Politiker haben uns in acht Jahren zu einer riesigen Anarchie der staatlichen Institutionen geführt. Und hier muss man klar sagen und Präsident Andrzej Duda, (PiS-Vorsitzender) Jarosław Kaczyński, (ehemaliger Justizminister) Zbigniew Ziobro dafür anklagen, dass sie uns in diese Situation gebracht haben, in der wir uns heute befinden", so Michał Kobosko.
Seinem Gefühl nach sollte weder Kamiński noch Wąsik das Recht haben abzustimmen oder den Plenarsaal des Sejms zu betreten. Aber das werde die Entscheidung des Sejmmarschalls sein.
Der ehemalige CBA-Chef und ehemalige Innenminister Mariusz Kamiński sowie sein ehemaliger Stellvertreter Maciej Wąsik waren am 20. Dezember des Vorjahres rechtskräftig zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit der sogenannten “Landaffäre” verurteilt. Der Sejmmarschall Szymon Hołownia hatte daraufhin Beschlüsse zur Feststellung des Erlöschens der Abgeordnetenmandate von Kamiński und Wąsik. Zuvor hatte Staatspräsident Andrzej Duda in einem Schreiben an den Sejmmarschall darauf hingewiesen, dass aufgrund der Anwendung des Gnadenrechts im Jahr 2015 gegenüber Kamiński und Wąsik, die zu diesem Zeitpunkt von einem erstinstanzlichen Gericht noch nicht rechtskräftig verurteilt waren, keine Voraussetzungen für die Feststellung des Erlöschens ihrer Mandate vorliegen. Diese Linie haben auch der Chef der Präsidialkanzlei Marcin Mastalerek als auch die Ministerin in der Präsidialkanzlei Małgorzata Paprocka bekräfigt und eine erneute Begnadigung ausgeschlossen, da die erste bereits wirksam gewesen sei. Kritiker weisen darauf hin, dass der Staatspräsident das Gnadenrecht nur nach einem rechtskräftigen Urteil anwenden könne. Dies sei im Falle von Kamiński und Wąsik nicht der Fall gewesen.
PAP/adn