Heute stehen drei für Polen bedeutende Beschlüsse der Europäischen Kommission an, berichtet die Korrespondentin von Polskie Radio in Brüssel, Beata Płomecka. Zunächst soll die Kommission den Antrag auf Auszahlung von 6,4 Milliarden Euro aus dem Nationalen Aufbauplan genehmigen.
Zudem wird erwartet, dass die Kommission bestätigt, Polen habe die letzte erforderliche Bedingung für die Freigabe der Kohäsionsfonds aus dem EU-Haushalt erfüllt. Dies betrifft die Einhaltung der Charta der Grundrechte und die Gewährleistung der Unabhängigkeit des Justizwesens. Die Ankündigungen hierzu hatte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen bereits bei ihrem letzten Besuch in Warschau gemacht.
Ein weiterer Meilenstein ist die positive Bewertung des polnischen Antrags zum Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft, die unter anderem die korrekte Verwendung von EU-Mitteln überwacht.
Die ersten Gelder aus dem Aufbauplan sollen im April nach Polen fließen, da nach der Zustimmung der Europäischen Kommission auch noch die Genehmigung der EU-Staaten erforderlich ist. Die Freigabe dieser Mittel war dringend, da Polen im Rahmen des Wiederaufbauplans bis 2026 fast 60 Milliarden Euro ausgeben muss. Für die Verwendung der Kohäsionsmittel aus dem EU-Haushalt – über 76 Milliarden Euro – hat Polen Zeit bis Ende des Jahrzehnts.
Die gesamte finanzielle Unterstützung von über 136 Milliarden Euro war bislang aufgrund von Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz in Polen blockiert. Ein vom neuen polnischen Kabinett vorgelegter Reformplan im Justizbereich sowie die Entscheidung, der Europäischen Staatsanwaltschaft beizutreten, haben jedoch zur Überwindung dieser Hürden beigetragen.
IAR/adn