Deutsche Redaktion

Polen aktualisiert EU-Rechtsvorschriften für Straßenverkehr

21.08.2024 11:20
Die neuen Verordnungen sind eine Antwort auf die Probleme polnischer Transportunternehmen aufgrund des Krieges in der Ukraine und des wirtschaftlichen Rückgangs in Europa.
Die Gesetzesnderung soll unter anderen die Registrierungspflicht fr auslndische Transportunternehmen von auerhalb der EU im SENT-System beschleunigen. Sie soll deren berwachung verbessern und polnische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb schtzen.
Die Gesetzesänderung soll unter anderen die Registrierungspflicht für ausländische Transportunternehmen von außerhalb der EU im SENT-System beschleunigen. Sie soll deren Überwachung verbessern und polnische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb schützen. https://pxhere.com CC0 Domena publiczna

Der polnische Ministerrat hat ein überarbeitetes Gesetz über die Entsendung von Fahrern im Straßenverkehr und andere damit zusammenhängende Vorschriften gebilligt. Wie der stellvertretende Ministerpräsident Władysław Kosiniak-Kamysz auf einer Pressekonferenz erklärte, seien die neuen Vorschriften eine Antwort auf die Probleme polnischer Straßentransportunternehmen inmitten des Krieges in der Ukraine und des wirtschaftlichen Rückgangs in Europa.

Die zunehmende Zahl ausländischer Transportunternehmen und ihrer Fahrzeuge in Polen macht stärkere Kontrollen zum Schutz des inländischen Straßenverkehrsmarktes erforderlich, berichtete die polnische Presseagentur IAR. Ein Schlüsselelement der Gesetzesänderung ist die Beschleunigung der Registrierungspflicht für ausländische Transportunternehmen von außerhalb der EU im SENT-System. Sie soll deren Überwachung verbessern und polnische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb schützen.

Das SENT-System wird die elektronische Kontrolle ausländischer Genehmigungen übernehmen und den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Handel mit Heizstoffen umfassen.

Die neuen Regelungen gelten für Transportunternehmen aus Ländern außerhalb der EU, der Schweiz und der EFTA ab dem 1. November 2024. Für Transportunternehmen aus diesen Regionen werden sie ab dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt. Außerdem wird die Frist für die Zulassung von Fahrschulen um drei Jahre bis zum 31. August 2027 verlängert.

Neues polnisches Gesetz gleicht sich an EU-Vorschriften an

Das neue Gesetz soll die polnischen Vorschriften mit den EU-Richtlinien abgleichen. Mitgliedstaaten dürfen demnach für von Unternehmen aus anderen EU-Ländern gemietete Fahrzeuge keine Beschränkungen auferlegen, solange diese Fahrzeuge nach den Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates zugelassen oder genehmigt sind. Die Überarbeitung des polnischen Gesetzes zielt auch auf die Durchsetzung der Kabotagevorschriften ab, die sich auf den gewerblichen Güterverkehr zwischen verschiedenen EU- oder EFTA-Ländern beziehen, in denen der Transporteur nicht ansässig ist. Nach den neuen Vorschriften muss die polnische Hauptinspektion für den Straßentransport der Europäischen Kommission jährlich einen Bericht über ihre Kabotagekontrollen vorlegen.

IAR/ps

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