Wahlberechtigt sind knapp 29 Millionen Menschen. Gewählt werden kann mit einem gültigen Ausweisdokument, darunter Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder der digitalen App mObywatel. Jeder Wähler darf nur eine Stimme abgeben – mehrere Kreuze machen den Stimmzettel ungültig.
Sollte keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erreichen, ist eine Stichwahl für den 1. Juni vorgesehen.
Seit Beginn der Wahlstille, die mit Öffnung der Wahllokale um 7.00 Uhr in Kraft trat, wurden laut Polizei landesweit 72 Verstöße festgestellt, darunter zwei Straftaten. Nach Angaben der Polizei handelte es sich dabei vor allem um Verstöße im Internet.
IAR/jc