Deutsche Redaktion

Regierung rechnet Freiberuflerarbeit zur Beschäftigungsdauer an

27.06.2025 08:00
Die polnische Regierung hat eine lang erwartete Änderung des Arbeitsgesetzes verabschiedet: Künftig sollen Zeiten, in denen jemand auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge gearbeitet oder als Selbstständiger tätig war, zur Beschäftigungsdauer angerechnet werden. Die neue Regelung gilt rückwirkend.
Die nderungen sollen ab Januar in Kraft treten. Der Vorschlag wurde vom Ministerium fr Familie, Arbeit und Sozialpolitik ausgearbeitet. Er zielt darauf ab, den Zugang zu arbeitsbezogenen Leistungen, die an die Dauer der Berufserfahrung gekoppelt sind, fairer zu gestalten.
Die Änderungen sollen ab Januar in Kraft treten. Der Vorschlag wurde vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik ausgearbeitet. Er zielt darauf ab, den Zugang zu arbeitsbezogenen Leistungen, die an die Dauer der Berufserfahrung gekoppelt sind, fairer zu gestalten. Robert Bartosewicz / Polskie Radio

Die Änderungen sollen ab Januar in Kraft treten. Der Vorschlag wurde vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik ausgearbeitet. Er zielt darauf ab, den Zugang zu arbeitsbezogenen Leistungen, die an die Dauer der Berufserfahrung gekoppelt sind, fairer zu gestalten. Dazu gehören längerer bezahlter Urlaub, Jubiläumsprämien oder Zugang zu Posten, die nachgewiesene Berufserfahrung erfordern. Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk hatte bereits Anfang des Monats betont, die neuen Regelungen würden rückwirkend gelten.

Nach geltendem Recht wird nur die Zeit, die im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags geleistet wurde, auf die Berufsjahre angerechnet. Das bedeutet: Wer mehrere Jahre auf Vertragsbasis gearbeitet oder ein eigenes Unternehmen geführt hat, gilt rechtlich als weniger erfahren als jemand, der nur ein Jahr in Vollzeit angestellt war.

Der Gesetzentwurf legt konkrete Kategorien von Tätigkeiten fest, die künftig bei der Berechnung der Berufsjahre berücksichtigt werden sollen. Dazu gehören Zeiten der Selbstständigkeit, Vertragsarbeit (einschließlich Dienst- und Werkverträgen), berufliche Zusammenarbeit mit einem Unternehmer, Zeiten der Kinderbetreuung während einer offiziellen Geschäftspause sowie nachweislich bezahlte Arbeit im Ausland außerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses. Auch Zeiten als Mitglied einer landwirtschaftlichen Genossenschaft sollen angerechnet werden.

Die deklarierte Berufszeit muss von der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS bestätigt werden. Andere Zeiträume – etwa im Ausland geleistete Arbeit ohne ZUS-Meldung – werden anhand allgemeiner Beweisregeln und entsprechender Unterlagen bewertet.

IAR/ps

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