Die Reform setze eine wichtige EU-Richtlinie um – den Europäischen Akt über die Medienfreiheit, der seit dem 8. August für alle Mitgliedstaaten gilt. „Uns läuft etwas die Zeit davon“, fügte sie hinzu.
Kernpunkt des Gesetzes ist die vollständige Finanzierung der öffentlichen Medien aus dem Staatshaushalt. „Wir wollen, dass die öffentlichen Medien vollständig aus dem Budget finanziert werden, weil wir so ihre Unabhängigkeit garantieren“, erklärte Cienkowska. Gleichzeitig solle die Rundfunkgebühr abgeschafft werden, die sie als „absolut archaisch“ bezeichnete.
Die Gesetzesvorlage sei mit über 100 Stellungnahmen und Vorschlägen aus verschiedenen Kreisen erarbeitet worden. „Ich habe das Gefühl, dass dies ein gut ausgearbeiteter Kompromiss ist, der leicht umzusetzen sein wird“, sagte die Ministerin.
Gegenwärtig muss jeder, der ein Fernsehgerät in Polen besitzt, eine Gebühr von 27,30 PLN (6 EUR) pro Monat zahlen. Die Gebühr für Besitzer von Radios beträgt 8,7 PLN pro Monat (2 EUR). Bei Vorauszahlung für einen längeren Zeitraum gibt es Ermäßigungen. Bei jährlicher Zahlung reduziert sich die Gebühr um zehn Prozent – auf 94 Złoty (22 EUR) für Radio und 294,90 Złoty (70 EUR) für Fernsehen.
IAR/radio ZET/jc