Deutsche Redaktion

Haftantrag gegen Ziobro: Justizminister fordert Stellung bei Staatsanwaltschaft

14.11.2025 10:16
Der Haftantrag stützt sich laut Staatsanwaltschaft auf drei Gründe: Fluchtgefahr, da Ziobro keinen festen Wohnsitz in Polen oder Ungarn hat; Täuschungsgefahr, unter anderem wegen scharfer öffentlicher Äußerungen und des Vorwurfs, eine organisierte kriminelle Gruppe geführt zu haben; sowie die drohende hohe Strafe. Gesundheitliche Umstände sollen laut Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden.
Prokuratura skierowała wniosek o tymczasowy areszt dla Ziobry
Prokuratura skierowała wniosek o tymczasowy areszt dla Ziobry Marysia Zawada/REPORTER

Justizminister Waldemar Żurek hat den früheren Ressortchef Zbigniew Ziobro aufgefordert, sich der Staatsanwaltschaft zu stellen. Die Ermittlungsbehörde beantragte am 13. November beim Gericht eine dreimonatige Untersuchungshaft. Nach Angaben des Sprechers der Nationalen Staatsanwaltschaft, Przemysław Nowak, konnte Ziobro nicht festgenommen werden, da er sich derzeit in Ungarn aufhält. Der Sejm hatte zuvor der Aufhebung seiner Immunität sowie einer möglichen Festnahme und Inhaftierung zugestimmt.

Der Haftantrag stützt sich laut Staatsanwaltschaft auf drei Gründe: Fluchtgefahr, da Ziobro keinen festen Wohnsitz in Polen oder Ungarn hat; Täuschungsgefahr, unter anderem wegen scharfer öffentlicher Äußerungen und des Vorwurfs, eine organisierte kriminelle Gruppe geführt zu haben; sowie die drohende hohe Strafe. Für einige der insgesamt 26 geplanten Tatvorwürfe, die mutmaßliche Missbräuche im Fonds für Justiz betreffen, könnten bis zu 25 Jahre Haft verhängt werden.

Gesundheitliche Umstände sollen berücksichtigt werden

Nowak betonte, dass gesundheitliche Umstände berücksichtigt würden. Sollte Ziobros Krankheitsverlauf eine Inhaftierung ausschließen, werde von Untersuchungshaft abgesehen. Der bisherige Aktenstand deute jedoch darauf hin, dass der Beschuldigte verhandlungsfähig sei. Vor einer möglichen Inhaftierung werde ein Arzt seinen Gesundheitszustand prüfen.

Die Staatsanwaltschaft sieht keine Grundlage für eine Vernehmung im Ausland. Ziobro hatte signalisiert, in polnischen Konsulaten in Brüssel oder Budapest aussagen zu wollen. Laut Nowak bestehen jedoch keine Voraussetzungen für internationale Rechtshilfe, weshalb die Vernehmung in Polen erfolgen soll.

Żurek rief Ziobro in sozialen Medien dazu auf, an den Verfahrenshandlungen teilzunehmen und das Verfahren nicht zu behindern. Er verwies auf die umfassende Beweislage und betonte, dass über die Untersuchungshaft das Gericht entscheide.

IAR/adn

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