Deutsche Redaktion

Justizfonds-Affäre: Warschauer Gericht ermöglicht internationalen Haftbefehl gegen Ziobro

06.02.2026 11:26
Aus der Regierungskoalition kam deutliche Unterstützung für den Beschluss. Innenminister Marcin Kierwiński bezeichnete ihn als Schritt im Kampf gegen Machtmissbrauch. Aus der Opposition kam scharfe Kritik. PiS-Abgeordneter Mariusz Gosek warf der Justiz vor, im Sinne der Regierung zu handeln. Jacek Sasin sprach von politischer Einflussnahme auf Gerichte.
Zbigniew Ziobro
Zbigniew ZiobroAnita Walczewska/East News

Ein Gericht in Warschau hat drei Monate Untersuchungshaft gegen den ehemaligen Justizminister und PiS-Politiker Zbigniew Ziobro angeordnet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Warszawa-Mokotów ermöglicht die Ausstellung eines landesweiten Haftbefehls, eines Europäischen Haftbefehls und gegebenenfalls einer Interpol-Notifizierung. Nach Angaben polnischer Politiker hält sich Ziobro derzeit in Ungarn auf.

Aus der Regierungskoalition kam deutliche Unterstützung für den Beschluss. Innenminister Marcin Kierwiński bezeichnete ihn als Schritt im Kampf gegen Machtmissbrauch. Der frühere CBA-Chef Paweł Wojtunik wies darauf hin, dass die Anordnung keinen Schuldspruch darstellt, aber Opfern politischer Übergriffe Genugtuung verschaffen könne. Regierungssprecher Adam Szłapka erklärte, rechtschaffene Personen müssten keine Konsequenzen befürchten. Der Ministerkoordinator der Geheimdienste Tomasz Siemoniak äußerte die Erwartung, dass Ziobro sich der polnischen Justiz stellen müsse. KO-Abgeordneter Roman Giertych rechnet mit einem landesweiten Haftbefehl bereits ab Dienstag.

Aus der Opposition kam scharfe Kritik. PiS-Abgeordneter Mariusz Gosek warf der Justiz vor, im Sinne der Regierung zu handeln. Jacek Sasin sprach von politischer Einflussnahme auf Gerichte. Michał Wójcik bezeichnete das Verfahren als Farce.

Ziobro werden 26 Straftaten vorgeworfen, darunter die Leitung einer kriminellen Vereinigung sowie mutmaßliche Veruntreuungen im Zusammenhang mit dem Justizfonds. Die Verteidigung kündigte Beschwerde gegen die Haftanordnung beim Bezirksgericht Warschau an.

IAR/adn

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