Deutsche Redaktion

Auf diese Garantien musste Polen 45 Jahre lang warten

14.11.2019 10:03
Am 14. November 1990 unterzeichneten der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski in Warschau den deutsch-polnischen Grenzvertrag.
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Bundesauenminister Hans-Dietrich Genscher (l) und sein polnischer Amtskollege Krystof Skubiszewski tauschen am 14. November 1990 in Warschau nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Grenzvertrages die Vertragsdokumente aus.
Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (l) und sein polnischer Amtskollege Krystof Skubiszewski tauschen am 14. November 1990 in Warschau nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Grenzvertrages die Vertragsdokumente aus.Polsko-Niemiecki Traktat Graniczny; wymiana dokumentów. Fot. PAP/J. Morek

Am 14. November 1990 wurde zwischen Deutschland und Polen der sogenannte deutsch-polnische Grenzvertrag geschlossen. Das Dokument garantierte unter anderem die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze. Wenige Monate später, am 17. Juni 1991 wurde der Vertrag mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag ergänzt.

Wir haben mehrere Experten zu diesen historischen Dokumenten befragt. Zu Wort kommen unter anderem: Prof. Włodzimierz Borodziej - polnischer Historiker, der sich auf Zeitgeschichte spezialisiert hat, Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, Dr. Manfred Sapper, Dr. Agnieszka Łada vom Institut für Öffentliche Angelegenheiten in Warschau, Politiker Thomas Nord (Die Linke), EU-Abgeordneter Prof. Zdzisław Krasnodębski, Roland Feicht, der Leiter des Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Warschau, Witold Krzesiński , Journalist und Diplomat, Hartmut Koschyk, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Stefan Hambura, Rechtsanwalt in Berlin, Tomasz F. Krawczyk, Experte für Europapolitik und Staatsrecht.