DO RZECZY: Ein Sänger, der nicht hören kann
Vor wenigen Tagen nach einer Messe im Franziskanerkloster in Józefów, blieb die Autorin Maria Kądzielska spontan für ein Konzert – und war tief bewegt: Ein junger Mann, Olivier Palmer, sang mit solcher Kraft und Anmut, dass sie ihn mit Andrea Bocelli verglich. Dabei ist Palmer gehörlos, schreibt Kądzielska in der Wochenzeitschrift Do Rzeczy.
Der 31-jährige Pole hört ohne Hörgeräte fast nichts. Zusätzlich lebt er mit einem angeborenen Herzfehler: Er wurde mit offenem Ductus Botalli und einem Loch im Herzen geboren. Kurz nach der Geburt überlebte er nur knapp den klinischen Tod. Seine Mutter wurde während der Schwangerschaft von Ärzten sogar zur Abtreibung gedrängt. Seit vielen Jahren steht Olivier unter der medizinischen Betreuung von Professor Henryk Skarżyński vom World Hearing Centre in Kajetany. Selbst dieser renommierte Spezialist kann sich das musikalische Talent seines Patienten medizinisch nicht erklären.
Denn nach gängiger Auffassung ist Gesang ohne funktionierendes Gehör kaum möglich. Wer nichts hört, kann keine Töne, Intonation oder Klangfarbe kontrollieren. Olivier Palmer widersetzt sich diesem Dogma: Mit 17 begann er spontan zu singen, nachdem er über Jahre Musik – besonders Aufnahmen von Bocelli und Pavarotti – durch seine Hörgeräte verschlungen hatte. Er ahmte sie laut nach, ohne Gesangsausbildung. Seine Mutter erinnert sich bis heute mit Erstaunen an den Moment, als sie ihren Sohn plötzlich Arien singen hörte – ohne jede Vorerfahrung.
Fachleute wie der bekannte Tenor und Gesangspädagoge Professor Ryszard Karczykowski sprechen von einem außergewöhnlichen Talent mit internationalem Potenzial. Dennoch bleibt Palmer der Zugang zu öffentlichen Musikinstitutionen verwehrt – weil er taub ist. In Polen fehlt bislang die strukturelle Unterstützung für gehörlose Künstler im klassischen Musikbereich.
Im Jahr 2021 wurde Palmer mit dem Preis „Special Icebreaker“ ausgezeichnet – für seinen mutigen Beitrag zur Inklusion. Er hat bewiesen, dass auch Menschen mit Hörbehinderung singen können. Nun träumt er davon bei „America’s Got Talent“ oder „Italy’s Got Talent“ aufzutreten. Doch dafür braucht er finanzielle Unterstützung, einen Manager und ein professionelles Team. Eine Spendensammlung soll Reise, Unterkunft und Technik ermöglichen, lesen wir. Sein größter Traum ist es, auf einer Bühne für Menschen zu singen, sagt Olivier. Er wisse nicht, was Lampenfieber sei, fügt er mit einem Lächeln hinzu.
DZIENNIK/GAZETA PRAWNA: Traum vom grünen Balkon
Nicht jeder kann sich ein Haus mit Garten leisten – umso beliebter werden bepflanzte Balkone. Besonders in Großstädten verwandeln viele Menschen ihre Balkone in kleine grüne Oasen. Landschaftsarchitektin Maria Dudek spricht im Wirtschaftsblatt Dziennik/Gazeta Prawna sogar von einer Modeerscheinung. Grüne Balkone, so Dudek, dienten inzwischen nicht nur der Entspannung, sondern oft auch als Ersatz für Gärten – mit Lounge-Möbeln, Dekoration und sogar Grillplätzen.
Doch diese grüne Sehnsucht kann rechtlich problematisch werden. Wer seinen Balkon verschönert, muss sich an gesetzliche Regelungen halten – aber auch an die Vorschriften der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft. Diese können individuelle Regelungen enthalten, etwa zur Art der Bepflanzung oder zur baulichen Sicherheit.
Grundsätzlich gilt: Blumenkästen und Pflanzkübel müssen stabil und sicher befestigt werden, um keine Passanten zu gefährden. Auch das Gießen darf keine Nachbarn belästigen – etwa durch herabtropfendes Wasser auf darunterliegende Balkone.
Darüber hinaus gibt es auch soziale Aspekte zu beachten. Manche Pflanzen wachsen über das Geländer hinaus oder ragen in benachbarte Räume hinein. Andere verströmen starke Düfte oder lösen allergische Reaktionen aus. „Eine begrünte Wand auf dem eigenen Balkon kann wunderbar sein – aber sie passt nicht in jedes Haus oder zu jedem Nachbarn“, sagt Dudek.
Grün auf dem Balkon ist also erlaubt – aber nur, wenn Rücksicht, Sicherheit und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Wer Ärger mit Nachbarn oder der Verwaltung vermeiden will, sollte sich vorher gut informieren, mahnt Dziennik/Gazeta Prawna.
FAKT: Sehnsucht nach Hausaufgaben
Seit dem 1. April 2024 gelten in polnischen Grundschulen neue Regelungen für Hausaufgaben. In den Klassenstufen I bis III wurden klassische Hausaufgaben vollständig abgeschafft. Lediglich spielerische Übungen zur Feinmotorik sind noch erlaubt. In den Klassen IV bis VIII sind Hausaufgaben nicht mehr verpflichtend. Bildungsministerin Barbara Nowacka begründet die Reform mit der Lebensqualität der Kinder: „Als wir sahen, wie viel Zeit die Kinder mit Aufgaben verbrachten – statt sich zu erholen oder eigenen Interessen nachzugehen – mussten wir handeln“, erklärt sie.
Die Entscheidung polarisiert. Viele Eltern begrüßen die Entlastung, andere fürchten um den Lernerfolg. Auch unter Lehrkräften gibt es Kritik. Eine erfahrene Lehrerin aus Warschau, Frau Anna, zeigt sich im Interview mit Fakt skeptisch: „Hausaufgaben sind notwendig. Kinder müssen lernen, sich systematisch mit Stoff auseinanderzusetzen und an sich zu arbeiten.“
Sie sieht die Gefahr, dass Kinder künftig nur noch lernen, was ihnen leichtfällt. „Wenn etwas schwierig ist, darf man es nicht einfach meiden. Lernen heißt auch, Hürden zu überwinden.“ Für sie ist es keine Lösung, Lernanforderungen zu streichen, wenn sie nicht auf Anhieb Freude machen.
Trotz ihrer Kritik spricht sie sich nicht für eine Rückkehr zu übermäßiger Belastung aus. Vielmehr plädiert sie für durchdachte Hausaufgaben – angepasst an Alter und Inhalt. „Kinder brauchen Übung – nicht Überforderung“, so die Lehrerin im Gespräch mit Fakt.
Autor: Jakub Kukla