Deutsche Redaktion

Holocaust-Überlebender klagt gegen deutschen Verlag

24.02.2021 11:40
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit der Klage eines Holocaust-Überlebenden gegen einen deutschen Verlag. Das gestrige Gutachten des Generalanwalts Michał Bobek macht in diesem Kontext in Polen Schlagzeilen.
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DZIENNIK/GAZETA PRAWNA: Holocaust-Überlebender klagt gegen deutschen Verlag

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit der Klage eines Holocaust-Überlebenden gegen einen deutschen Verlag. Das gestrige Gutachten des Generalanwalts Michał Bobek macht in diesem Kontext in Polen Schlagzeilen. Zwar muss der EuGH dem Gutachten des Generalanwalts in seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber meistens. Geht es nach Bobek, könne ein polnisches Gericht für die Klage eines Polen gegen einen deutschen Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung zuständig sein - auch wenn der Kläger in dem betreffenden Artikel nicht genannt werde, berichtet die Tageszeitung Dziennik/Gazeta Prawna. Das Gutachten bezieht sich auf einen Rechtsstreit von vor vier Jahren. Der Mittelbayerische Verlag habe das deutsche nationalsozialistische Konzentrationslager Treblinka, das im besetzten Polen lag, in einem Artikel auf seiner Nachrichtenseite fälschlicherweise als „polnisches Vernichtungslager" bezeichnet. Nach einer Intervention von polnischen Diplomaten habe man den Ausdruck korrigiert, lesen wir.

Der Kläger, ein Auschwitz-Überlebender, sei aber in Polen vor Gericht gezogen. Er habe unter anderem gefordert, die weitere Verbreitung des falschen Ausdrucks in allen Sprachen zu verbieten. Das Warschauer Landgericht habe den Antrag des Mittelbayerischen Verlags auf Klageabweisung abgelehnt. Der Verlag habe doch vorhersehen können, dass der Artikel auch Leser in anderen Ländern wie Polen erreiche, lautete die Begründung. Polen könne also als der Ort gesehen werden, an dem Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien.

Dagegen habe der Verlag Berufung eingelegt und begründete diese unter anderem damit, dass es in dem Artikel nicht um den Kläger gehe. Das Berufungsgericht in Warschau habe das Verfahren ausgesetzt und es dem EuGH vorgelegt. Normalerweise, so Dziennik weiter, sei in der EU das Gericht des Landes zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Es gebe aber Ausnahmen. Generalanwalt Michał Bobek sah in seinem Gutachten eine solche Option. Er hielt es für möglich, dass ein deutscher Verlag hätte vorhersehen können, dass jemand in Polen sich durch den falschen Ausdruck angegriffen fühlen könnte - zumal Deutsch auch in vielen Gebieten außerhalb Deutschlands gesprochen werde, lesen wir in Dziennik/Gazeta Prawna.

FAKT: Aleksander Doba ist tot

Die polnische Presse nimmt Abschied von Aleksander Doba. Der polnische Abenteurer ist im Alter von 74. Jahren auf dem Kilimandscharo gestorben. Für seine Familie sei sein Tod ein völliger Schock gewesen. Bis zum Schluss sei Doba in ausgezeichneter Form gewesen, schreibt das Blatt Fakt. Aleksander habe sich auf die Bergbesteigung sehr gefreut, erinnert sich Łukasz Nowak, ein enger Freund und Veranstalter der Expedition. Noch eine Stunde vor seinem Tod habe Aleksander vor Freude geschrien, er sei glücklich gewesen, dass Dach Afrikas besteigen zu dürfen, lesen wir.

Aleksander Doba war in mehreren sportlichen Disziplinen aktiv, darunter Fahrradfahren, Wandern, Bergwandern, Segeln, Segelfliegen und Fallschirmspringen. Seine erste Kajak-Reise hat er im Alter von 34 Jahren unternommen. Mit seinem Kajak überquerte er drei Mal den Atlantischen Ozean. Seine Atlantik-Überquerungen 2010 und 2013/14 waren die längsten Open-Water-Kajakreisen, die je stattgefunden haben. Vom National Geographic wurde er 2014 zum „Abenteurer des Jahres“ ernannt.

RZECZPOSPOLITA: Eine Koalition mit Kanten

Auf das jüngste Treffen der Spitzenpolitiker der Regierungspartei mit den Anführern der Koalitionsparteien bezieht sich in ihrem Kommentar die Tageszeitung Rzeczpospolita. Im Warschauer Sitz der regierenden PiS habe sich Parteichef Kaczyński mit Regierungschef Mateusz Morawiecki, den Vizepremierministern, darunter Jarosław Gowin, dem Chef der kleinen Gruppierung Porozumienie sowie Justizminister Zbigniew Ziobro, dem Vorsitzenden der Gruppierung Solidarisches Polen getroffen. Kaczyński habe mit eigenen Augen sehen wollen, dass es nach den letzten Turbulenzen die Koalition immer noch gibt und dass die Regierungspartei mit ihren kleinen Partnern über eine Mehrheit im Parlament verfügt, lesen wir in dem Blatt.

Die Meinung der Polen über die Zukunft der regierenden Koalition um die Partei Recht und Gerechtigkeit sei zwiespältig, lesen wir weiter. Dies zeige eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag von Rzeczpospolita vom Meinungsforschungsinstitut IBRiS durchgeführt wurde. Über 38 Prozent der Befragten würden davon ausgehen, dass PiS-Chef Jarosław Kaczyński es noch einmal meistern, und die angespannte Situation in den Griff bekommen werde, so dass die Koalition bis zum Ende der Amtszeit an der Macht bleiben kann. Über 37 Prozent der Befragten würden die Meinung jedoch nicht teilen.

Ein realer Test für die Kondition der Regierungskoalition werde die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds sein – Solidarisches Polen, die Partei von Justizminister Ziobro spreche sich entschlossen gegen das EU-Programm aus, so Rzeczpospolita.

Jakub Kukla