Deutsche Redaktion

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen : "Erneute unzulässige Einmischung in interne Angelegenheiten"

09.06.2023 11:10
"Die Europäische Kommission sollte sich darauf konzentrieren, die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union zu klären, die - wie wir wissen - zahlreiche Zweifel und Verdächtigungen hervorrufen und in denen laut Medienberichten russische Spuren auftauchen. Vielleicht wäre es also besser, diese Energie darauf zu verwenden, zu klären, ob möglicherweise Putins Agentur Einfluss auf Entscheidungen des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission genommen hat, anstatt sich mit einem polnischen Gesetz zu befassen, das nichts mit den Zuständigkeiten der Europäischen Union zu tun hat", so Szczucki.
Minister ds. UE Szymon Szynkowski vel Sęk odpowiedział Komisji Europejskiej.
Minister ds. UE Szymon Szynkowski vel Sęk odpowiedział Komisji Europejskiej.Shutterstock

Mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen überschreitet die EU-Kommission erneut ihre Kompetenzen, sagt der Chef des Legislationszentrums der Regierung (RCL), Krzysztof Szczucki. Die Entscheidung zur Einsetzung der Sonderkommission zur Untersuchung russischer Einflüsse in Polen, so der Beamte, liege außerhalb des Aufgabenbereichs der Europäischen Union. Die Kritik aus Brüssel sei daher ein erneuter Versuch der Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens. "Die Entscheidung zur Einsetzung einer solchen Kommission fällt in keiner Weise in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union", betonte Szczucki. "Die polnische Regierung hat das Recht, interne Behörden einzusetzen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen", fügte er hinzu.

Szczucki ist der Ansicht, dass die Erwartungen der Europäischen Kommission möglicherweise nicht mit den Verträgen vereinbar sind. Wie er betonte, müssen die Details der Dokumente und deren Begründung geprüft werden.

“EU-Kommission sollte sich auf russische Einflüsse auf eigene Entscheidungsprozesse zu klären”

"Die polnische Regierung wird wahrscheinlich weiterhin darauf bestehen, dass wir das Recht haben, Dinge zu klären und staatliche Einrichtungen einzusetzen, um das zu untersuchen, was in Polen entschieden wurde. Die Europäische Kommission sollte sich darauf konzentrieren, die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union zu klären, die - wie wir wissen - zahlreiche Zweifel und Verdächtigungen hervorrufen und in denen laut Medienberichten russische Spuren auftauchen. Vielleicht wäre es also besser, diese Energie darauf zu verwenden, zu klären, ob möglicherweise Putins Agentur Einfluss auf Entscheidungen des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission genommen hat, anstatt sich mit einem polnischen Gesetz zu befassen, das nichts mit den Zuständigkeiten der Europäischen Union zu tun hat", fügte der Chef des RCL hinzu.

Sorgen vor Missbrauch der Sonderkommission für Wahlkampfzwecke

Das umstrittene Gesetz zur Einsetzung der Sonderausschusses zur Untersuchung russischer Einflüsse auf Polens Innenpolitik in den Jahren 2007-2022 war am 29. Mai von Staatspräsident Andrzej Duda unterzeichnet worden und ist am 31. Mai in Kraft getreten. Es verleiht der Kommission umfangreiche Befugnisse, die laut Kritikern die Verfassung verletzen und zur Diffamierung oppositioneller Politiker im Vorfeld der Parlamentswahlen missbraucht werden können.

Im Anschluss an die Unterzeichnung des Gesetzes hatten unter anderem die Vereinigten Staaten Bedenken geäußert, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um Oppositionspolitiker bei den Wahlen zu behindern. Die Europäische Kommission sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen EU-Recht und hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Infolge der Kritik auf nationaler und internationaler Ebene hat Staatspräsident Andrzej Duda zwar vier Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes hat Staatspräsident Duda einen Änderungsentwurf des Gesetzes vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass keine Parlamentarier in der Kommission sitzen dürfen und in dem einige weitere umstrittene Maßnahmen des aktuellen Gesetzes aufgehoben werden. Geht es jedoch nach einem Teil der Verfassungsexperten, bleibt das Gesetz jedoch auch nach den vom Staatspräsidenten vorgeschlagenen Änderungen verfassungswidrig. Zudem sei die Regierungspartei PiS, wie Kritiker betonen, in keinster Weise dazu verpflichtet, den Änderungsvorschlag des Staatspräsidenten anzunehmen. Stattdessen könne die Kommission in der von der Regierung ursprünglich angestrebten Version eingerichtet werden.

PAP/adn