In Polen können Frauen eine Abtreibung haben, wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit bedroht ist, erklärte Polens Premierminister am Dienstag gegenüber Medien. Das polnische Recht lege klar fest, unter welchen Umständen eine Schwangerschaft abgebrochen werden könne. „Eine Abtreibung ist nie eine leichte Entscheidung, aber manchmal ist sie einfach eine Notwendigkeit, und das polnische Recht ist hier eindeutig", sagte der Premierminister.
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist in allen Fällen erlaubt, in denen das Leben oder die Gesundheit einer Frau bedroht ist. Sie muss gerettet werden. Das Leben und die Gesundheit der Frau sind das Wichtigste."
Polens Regierungschef reagierte damit auf den Tod einer 33-jährigen Frau im vergangenen Monat. Die Frau starb an einem septischen Schock, nachdem sie im fünften Schwangerschaftsmonat ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Die Umstände ihres Todes werden derzeit untersucht, teilte Morawiecki mit. Ihr Tod war der dritte seit der Verschärfung des polnischen Abtreibungsgesetze im Jahr 2020.
Nach dem geltenden Gesetz können Frauen abtreiben, wenn ihre Gesundheit oder ihr Leben bedroht ist. Abtreibungsbefürworter argumentieren jedoch, Ärzte würden rechtliche Konsequenzen befürchten und sich weigern, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, selbst wenn eine Frau ihn brauche.
Am Montag hat Gesundheitsminister Adam Niedzielski ein Team ernannt, das Leitlinien für medizinische Einrichtungen zum Thema Abtreibung erarbeiten soll.
PAP/ps