Deutsche Redaktion

Linke reicht Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Abtreibung bis zu 12 Wochen ein

16.11.2023 06:48
Ein Gesetzentwurf linker Gesetzgeberinnen soll die Abtreibung bis zu 12 Wochen nach der Zeugung legalisieren. In einigen Fällen sollen auch längere Fristen möglich sein. Zudem soll ein Schwangerschaftsabbruch „innerhalb von 72 Stunden nach der Anfrage" möglich sein. 
Abtreibung ist in Polen nur dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Bedrohung fr das Leben oder die Gesundheit der Frau darstellt, oder in Fllen einer verbotenen Handlung wie Vergewaltigung oder Inzest.
Abtreibung ist in Polen nur dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit der Frau darstellt, oder in Fällen einer verbotenen Handlung wie Vergewaltigung oder Inzest.Shutterstock.com

Die Abgeordneten der Linksfraktion kündigten ihre Initiative am Montag an. Einen Tag später wurde der Gesetzesentwurf auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht, berichtete die polnische Presseagentur PAP.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „jede Person das Recht auf Information, Bildung, Beratung und die Mittel hat, die die volle Ausübung des Rechts auf bewusste Elternschaft ermöglichen". Ein Schwangerschaftsabbruch wäre demnach bis zu 12 Wochen nach der Zeugung erlaubt. In Ausnahmefällen könnte er auch später vorgenommen werden, wenn die Schwangerschaft „eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit" darstellt, sollte der Fötus Entwicklungsstörungen oder genetische Defekte aufweisen. Eine Abtreibung wäre auch dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer „verbotenen Handlung" ist.

Medizinische Fachkräfte sollen verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch „innerhalb von 72 Stunden nach der Anfrage" vorzunehmen. Der Gesetzentwurf würde es auch gestatten, „eine Schwangerschaft mit Zustimmung der schwangeren Person abzubrechen und einer schwangeren Person beim Abbruch ihrer Schwangerschaft zu helfen".

Der Vorschlag würde drei Monate nach seiner Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft treten, berichtete PAP.

Neuer Sejmmarschall verspricht den Gesetzesentwurf im Parlament zu bearbeiten

Der neue Sejmmarschall hat am Mittwoch erklärt, die Projekte würden sofort nach der Bildung der Ausschüsse bearbeitet werden. „In meinem Kabinett ist kein Platz für einen parlamentarischen Gefrierschrank", erklärte Szymon Hołownia auf X. Auf diese Weise wolle er mit der Tradition brechen, bestimmte Projekte im Parlament zu blockieren. Ein sogenanntes „Einfrieren" ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Verzögerung der Gesetzgebungsarbeit, bei der der Parlamentsvorsitzende einen Gesetzentwurf nicht für die erste Lesung vorlegt.

Abtreibung ist in Polen nur dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit der Frau darstellt, oder in Fällen einer verbotenen Handlung wie Vergewaltigung oder Inzest.

Zuletzt hat das Verfassungsgericht im Oktober 2020 die Abtreibung bei schweren fötalen Defekten und schweren Krankheiten als verfassungswidrig erklärt. Das Urteil löste eine Welle von Protesten im ganzen Land aus.

PAP/ps