Die Wahllokale sind am Sonntag von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Sollte es zu außergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder technischen Problemen kommen, kann die Wahl in einzelnen Bezirken verlängert werden. In einem solchen Fall gilt die Wahlruhe entsprechend länger.
Nicht erlaubt sind während der Wahlruhe öffentliche Wahlveranstaltungen, das Verteilen von Flugblättern oder das Fahren mit plakatierten Fahrzeugen. Bereits aufgehängte Wahlplakate dürfen jedoch hängen bleiben, sofern sie nicht aktiv zur Wahlwerbung eingesetzt werden. Auch im Internet ist jede Form der Agitation untersagt. Im Wahllokal selbst dürfen keine Symbole oder Zeichen gezeigt werden, die auf bestimmte Kandidaten oder Wahlkomitees hinweisen.
Für Verstöße gegen die Wahlruhe drohen Geldstrafen. Besonders streng geahndet wird die Veröffentlichung von Umfragen – sie kann mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Złoty (etwa 230.000 Euro) geahndet werden. Die Staatliche Wahlkommission betont, dass nur Polizei und Gerichte über mögliche Verstöße entscheiden. Hinweise auf Zuwiderhandlungen sollten direkt an die Polizei gemeldet werden.
PAP/jc