Deutsche Redaktion

Über 650.000 Wähler im Ausland registriert

28.05.2025 00:10
Rekordbeteiligung der Auslandspolen! Bereits über 650.000 Staatsbürger haben sich für die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen außerhalb Polens registrieren lassen. Wie das Außenministerium betonte, könnte die Wahlbeteiligung einen historischen Höchstständ erreichen. Letzte Chance zur Anmeldung war Dienstag um Mitternacht.
Mehr als 650.000 Polen im Ausland haben sich bereits zur Stimmabgabe in der Stichwahl registriert  das teilte Justizminister Adam Bodnar mit. Ein historischer Rekord, schrieb er auf X.
Mehr als 650.000 Polen im Ausland haben sich bereits zur Stimmabgabe in der Stichwahl registriert – das teilte Justizminister Adam Bodnar mit. „Ein historischer Rekord“, schrieb er auf X.Dziurek / Shutterstock

Mehr als 650.000 Polen im Ausland haben sich bereits zur Stimmabgabe in der Stichwahl registriert – das teilte Justizminister Adam Bodnar mit. „Ein historischer Rekord“, schrieb er auf X. „Das zeigt: Polen ist dort, wo polnische Herzen schlagen. Euer Wissen und eure Erfahrung mit verschiedenen Demokratien sind ein unschätzbarer Wert für unsere Zukunft“, fügte er hinzu.

Laut dem Sprecher des Außenministeriums hätten sich bis Montagmorgen bereits 636.000 Menschen angemeldet. Die endgültige Zahl der Wähler dürfte allerdings etwas niedriger ausfallen. Nicht alle Registrierten würden tatsächlich zur Wahl erscheinen. In der ersten Runde hatten 468.000 Wähler außerhalb Polens abgestimmt – die meisten davon in Großbritannien, wo es 108 Wahllokale gibt. An zweiter Stelle lag Deutschland, danach die USA.

Wer darf im Ausland wählen?
Stimmberechtigt sind sowohl dauerhaft im Ausland lebende Polen als auch jene, die sich am 1. Juni – dem Tag der Stichwahl – vorübergehend außerhalb Polens aufhalten. Die Registrierung war bis Dienstag, Mitternacht (27./28. Mai), möglich. Noch bis zum 29. Mai kann zudem eine Wahlbescheinigung beantragt werden, mit der man unabhängig vom Wohnort weltweit wählen kann. Die Registrierung erfolgt mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis – je nach Zielland. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.

Adressen der Wahllokale im Ausland befinden sich auf den Internetseiten des Außenministeriums, der Staatlichen Wahlkommission PKW sowie der zuständigen Konsulate.

IAR/PR/ps

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