11 Mitgliedern der kriminellen Gruppe droht eine Haftstrafe von bis zu 8 Jahren, berichtete das Online-Portal tvp.info. Die Ermittlungen werden vom Grenzschutz im Auftrag der Staatsanwaltschaft der nordzentralen Stadt Bydgoszcz durchgeführt. Für den Zweck des Betrugs hatte das kriminelle Netzwerk über das Internet neue Unternehmen angemeldet und dann bei den Behörden Genehmigungen zur Beschäftigung von Ausländern beantragt.
Sie erstellten Adressen von Hotels, Bauernhöfen und Restaurants, die angeblich an der Beschäftigung ausländischer Arbeiter interessiert gewesen seien, sowie Informationen zu konkreten Arbeitsplätzen und Stundenlöhnen. Unternehmensvertreter hätten jedoch gegenüber Ermittlern bestritten, solche Informationen jemals weitergegeben zu haben. Sie hätten auch keinen Kontakt bezüglich der Einstellung dieser Ausländer gehabt.
Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Bydgoszcz erklärte, hätten „auf Grundlage von auf diese Weise von polnischen Institutionen erschlichenen Dokumenten“ Tausende von Ausländern „auf illegale Weise eine Visa erhalten und seien nach Polen sowie in die Europäische Union eingereist.“ Die Ausländer stammten aus verschiedenen Ländern, darunter der Ukraine, Russland und Weißrussland. Visa wurden auch an Staatsangehörige Moldawiens, Georgiens, Kirgisistans, Serbiens, Algeriens, Angolas, Bangladeschs, Burkina Fasos, der Demokratischen Republik Kongos, Gabuns, Ghanas, Indiens, Kameruns, Kasachstans, dem Kongo, Marokkos, Nigerias, Senegals, Ägyptens, Äthiopiens, Kenias, Nepals, Ruandas, der Elfenbeinküste, Usbekistans, den Philippinen und Sri Lankas ausgestellt.
Insgesamt hätten polnische Institutionen über 12.000 Anträge und Erklärungen mit falschen Informationen erhalten. Auf deren Grundlage seien etwa 7.000 Visa für die Einreise nach Polen von polnischen Konsulaten ausgestellt worden. Im Laufe der Ermittlungen wurden Verdächtige festgenommen. Einige davon befinden sich nach einem Gerichtsbeschluss in Untersuchungshaft. Sie werden beschuldigt, Teil einer kriminellen Organisation zu sein und illegale Grenzübertritte organisiert zu haben. Für diese Straftaten droht eine Haftstrafe von bis zu 8 Jahren, berichtete tvp.info.
tvp.info/ps