Auch unter Juristen und Institutionen, die den bisherigen Zustand des polnischen Verfassungsgerichts kritisieren, ist die Rechtsgrundlage des jetzigen Vorgehens umstritten. Die Krise lässt sich nicht auf die Frage reduzieren, ob das Gericht reformbedürftig ist. Strittig sind vielmehr vier getrennte Punkte: die Wahl von Richtern durch den Sejm, ihre Vereidigung, die vorläufige Suspendierung der bisherigen Gerichtsspitze und die Übernahme der Leitung durch Anna Korwin-Piotrowska.
Korwin-Piotrowska, die die längste richterliche Dienstzeit vorweist, ließ die Amtsgeschäfte von Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und Vizepräsident Bartłomiej Sochański für einen Monat ruhen. Sie übernahm anschließend die Leitung des Gerichts. Die beteiligten Richter beriefen sich auf Verweisungsnormen im Gesetz über den Status der Verfassungsrichter sowie auf Vorschriften für ordentliche Gerichte. Diese ermöglichen eine sofortige Unterbrechung der Dienstgeschäfte, wenn das Ansehen des Gerichts oder gewichtige dienstliche Interessen dies erfordern.
Ehemalige Gerichtspräsidenten: "Rechtlich vertretbar"
Der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichts Stanisław Biernat hält diesen Weg für rechtlich vertretbar. Nach seiner Auffassung können die Verweisungsnormen genutzt werden, weil das Gesetz für das Verfassungsgericht eine solche Lage nicht eigens regelt. Die frühere Präsidenten Marek Safjan, Jerzy Stępień, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll unterstützen die Maßnahmen ebenfalls. Sie erklärten, die von der heutigen Sejm-Mehrheit gewählten Richter wollten die verfassungsgemäße Funktionsfähigkeit des Gerichts wiederherstellen.
Helsinki-Stiftung für Menschenrechte: "Keine klare Rechtsgrundlage"
Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte teilt diese rechtliche Bewertung nicht. Sie sieht keine klare Grundlage dafür, dass die dienstälteste Richterin die Suspendierung anordnen konnte. Nach Auffassung der Stiftung vertritt sie den Präsidenten nur bei einer unbesetzten Stelle oder wenn dieser keine Vertretung bestimmen kann. Zugleich erinnert die Stiftung daran, dass rechtmäßig durch den Sejm gewählte Richter ihre Aufgaben aufnehmen können müssten. Der Präsident dürfe die Wahl des Parlaments nicht blockieren.
Die Erklärung um die frühere Gerichtspräsidentin Julia Przyłębska markiert eine weitere Gegenposition. Die Unterzeichner bezeichnen die Übernahme der Leitung und die Suspendierung der bisherigen Führung als unzulässig. Sie kritisieren außerdem den Einsatz der Polizei rund um das Gerichtsgebäude als Eingriff in die Gewaltenteilung.
"1000 unerledigte Verfahren": Die Vorgeschichte und die Folgen
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs zur Besetzung des Verfassungsgerichts prägen die Vorgeschichte des Konflikts. Sie betreffen vor allem die Richterwahl und die Zusammensetzung von Spruchkörpern. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine Antwort auf die anderen aktuellen Rechtsfragen, also auf die Vereidigung, eine vorläufige Suspendierung oder die Leitung des Gerichts in dieser Lage.
Für Bürger steht viel auf dem Spiel. Das Präsidium der Nationalen Anwaltskammer warnt, der fortdauernde Konflikt verschärfe die Rechtsunsicherheit und gefährde den Schutz verfassungsmäßiger Rechte. Ein unabhängiges und arbeitsfähiges Verfassungsgericht sei für den Zugang zur Verfassungsbeschwerde zentral. Korwin-Piotrowska erklärte, am Gericht warteten rund 1000 unerledigte Verfahren. In einzelnen Fällen betrage die Verzögerung bis zu zwölf Jahre.
PAP/adn