Allgemeinmediziner, Pädiater, Internisten und Chirurgen seien die beliebtesten medizinischen Fachrichtungen von Ärzten außerhalb der EU, die beim Gesundheitsministerium eine Arbeitserlaubnis in Polen beantragen, gab Gesundheitsminister Adam Niedzielski am Freitag auf Twitter bekannt.
Nach den Ende 2020 verabschiedeten Vorschriften können Ärzte aus Nicht-EU-Staaten nach einem vereinfachten Verfahren in Polen beschäftigt werden. Sie müssen sich nicht mehr um die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen medizinischen Diplomen bemühen. Es reicht aus, wenn sie ein medizinisches Schuldiplom besitzen, das in einem anderen Land als einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ihr gesamter akademischer Lebenslauf muss mindestens fünf Jahre betragen. Außerdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Einreise nach Polen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Facharzt nachweisen können. Ihr ins Polnische übersetztes Diplom muss von einem Konsul in ihrem Heimatland anerkannt werden. Sie müssen auch durch eine zuständige Bezirksärztekammer das Recht erhalten, als Arzt zu praktizieren.
PAP/ps