Zwischen dem Justiz- und dem Kultusministerium waren die Meinungen über den Gesetzentwurf auseinander gegangen. Letzterem war es zu radikal, alle sowjetischen Symbole, Motive und Verzierungen zu entfernen, da dies auch Symbole mit einem gewissen ästhetischen oder kulturhistorischen Wert miteinschließe.
Laut dem neuen Gesetzesentwurf müsse vor der Beseitigung potenziell geschützter Objekte die Zustimmung der staatlichen Denkmalschutzbehörde eingeholt werden, erklärte die estnische Justizministerin Lea Danilson-Jaerg gegenüber ERR. „Für den Fall, dass eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, sieht der Entwurf vor, eine Regierungskommission einzusetzen“, so die Ministerin. Diese würde dann beurteilen, ob das Objekt oder Symbole tatsächlich entfernt werden sollen. Als Erklärung fügte sie hinzu, dass Entscheidungen der Kommission den politischen Konsens und die öffentliche Meinung widerspiegeln und auf dieser Grundlage getroffen werden sollten.
Laut Entwurf ist der Eigentümer des Gebäudes oder Denkmals erster Verantwortlicher für die mögliche Entfernung unerwünschter Symbolik. Ergreife dieser keine Maßnahmen, könne er von den örtlichen Behörden dazu gezwungen werden. Reagierten diese nicht innerhalb von drei Monaten, schalte sich das Justizministerium ein und könne Zwangsmaßnahmen ergreifen, heißt es.
„Hammer, Sichel und der rote Stern zieren auch das russische Kulturzentrum, und da sich das Gesetz auf Symbole der Besatzung bezieht, wird auch darüber spekuliert, ob ältere Symbole wie Wappen, die auf deutschen Besitzer estnischer Ländereien oder auf die Kreuzzüge im Mittelalter verweisen, entfernt werden sollten", schreibt das Portal. Dies sei bereits einmal geschehen, im Fall eines T-34-Panzerdenkmals in Narva.
Im Falle von Denkmälern, die menschliche Überreste enthalten, liege die Verantwortung jedoch vollständig bei den zentralen Behörden, erinnert der ERR.
PAP/js