Die EU-Innenminister haben eine Verhandlungsposition zur Reform der Migrationsbestimmungen in der Union angenommen. Diese wird Grundlage für die Verhandlungen der Ratspräsidentschaft mit dem Europäischen Parlament sein. Polen und Ungarn hatten gegen die Unterstützung des sogenannten „Migrationspakts“ gestimmt.
Am Montag berichtete der polnische Radiosender RMF FM, Polen könne eine vollständige Befreiung von der verpflichtenden Solidarität beantragen, d.h. die Umsiedlung von Migranten, einen finanziellen Beitrag von 20.000 EUR pro nicht aufgenommenem Migranten oder operative Unterstützung. Es gehe darum, die Situation eines Landes zu berücksichtigen, das sich in einer besonderen geopolitischen Lage befinde und bereits mehr als eine Million Flüchtlinge aufgenommen habe. Der Sender berief sich dabei auf Informationen mehrerer EU-Diplomaten und Experten, die an den Verhandlungen über das Migrationspaket teilgenommen hatten.
Laut des EU-Ministers bestehe ein grundlegender Unterschied zwischen der souveränen Entscheidung, keine illegalen Migrantinnen und Migranten aufzunehmen, und der Möglichkeit, zu verlangen, dass eine andere Institution entscheidet, ob Polen unter bestimmten Bedingungen aus dem Umsiedlungsmechanismus aussteigen dürfe oder nicht. "Diejenigen, die diesen Unterschied nicht sehen, wollen nicht sehen, dass es ein großes Risiko gibt, wenn nicht wir entscheiden, ob uns diese oder jene Bedingung von dem Zwangsinstrument der Umsiedlung illegaler Migranten befreit oder nicht mehr“, betonte Szynkowski vel Sęk.
Der Minister wies darauf hin, dass die EU erst am Anfang ihrer Arbeit an Vorschlägen zur Umsiedlung von Migranten stehe. "Wir befinden uns in der ersten Phase des EU-Gesetzgebungsverfahrens und es ist unsere Pflicht, alles zu tun, um dieses ungünstige Projekt zu blockieren. Die polnische Regierung will in dieser Angelegenheit die stärksten Karten in der Hand halten, und das stärkste Argument auf unserer Seite könnte ein Appell an den Willen der polnischen Gesellschaft sein, der in einem landesweiten Referendum zum Ausdruck kommt“, führte er aus.
Der sogenannte „Migrationspakt“ enthalte unter anderem ein System der "Zwangssolidarität". Hiermit, erklärte der Minister weiter, sei zwar kein Mitgliedsstaat jemals verpflichtet, Umsiedlungen vorzunehmen, allerdings werde eine jährliche Mindestzahl von Umsiedlungen festgelegt: von Mitgliedstaaten, aus denen viele Menschen in die EU einreisen, in Mitgliedstaaten, die weniger Ankünfte verzeichnen.
Diese Zahl werde auf 30.000, die Mindestzahl der jährlichen Finanzbeiträge hingegen auf 20.000 € pro Umsiedlung festgelegt, informiert der EU-Rat. „Diese Zahlen können bei Bedarf erhöht werden, und auch Situationen, in denen in einem bestimmten Jahr kein Bedarf an Solidarität abzusehen ist, werden berücksichtigt“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. De facto bedeute dies ein Abwägen zwischen der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten und dem finanziellen Gegenwert für den Fall der Abweisung, wie ein ranghoher EU-Diplomat der PAP ergänzte.
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