Deutsche Redaktion

Ex-Justizminister Ziobro ohne diplomatischen Pass

18.11.2025 14:00
Außenminister Radosław Sikorski hat den diplomatischen Pass des früheren Justizministers Zbigniew Ziobro annulliert. 
Ziobro knnten bis zu 25 Jahre Haft verhngt werden.
Ziobro könnten bis zu 25 Jahre Haft verhängt werden.Art Service/PAP

Wie Sikorski mitteilte, geschah dies auf Antrag der Nationalen Staatsanwaltschaft, die die Festnahme Ziobros anstrebt. Gegen den Politiker liegen 26 Vorwürfe des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit dem staatlichen Fonds für Gerechtigkeit vor. 

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Warschau-Mokotów einen Antrag auf eine dreimonatige Untersuchungshaft gestellt. Ziobro, der sich nach eigenen Angaben derzeit in Budapest aufhält, hat bislang nicht erklärt, ob er in Ungarn Asyl beantragen oder nach Polen zurückkehren will.

Die Haftprüfung ist für den 22. Dezember angesetzt. Über das weitere Vorgehen im Fall Ziobro soll das Amtsgericht Warschau-Mokotów entscheiden.


PAP/jc

Märtyrer oder Feigling? Die Ziobro-Flucht spaltet Polen

10.11.2025 10:22
Die Flucht des ehemaligen Justizministers Zbigniew Ziobro nach Budapest dominiert die polnischen Zeitungskommentare. Während konservative Stimmen vor einer gefährlichen Hassspirale warnen, sehen liberale Kommentatoren ein politisches Eigentor der PiS. Außerdem: Droht Europa eine Überproduktion von Artilleriemunition? Und welche Rolle spielt Polen in der Wasserstoff-Revolution? Mehr dazu in der Presseschau.

„FAZ“ über Ziobro in Budapest: Umgang mit Recht nach eigenem Ermessen

12.11.2025 12:26
Der ehemalige Justizminister Zbigniew Ziobro scheint in Ungarn politisches Asyl zu suchen. Dies berichtet der Kommentator Stephan Loewenstein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Haftantrag gegen Ziobro: Justizminister fordert Stellung bei Staatsanwaltschaft

14.11.2025 10:16
Der Haftantrag stützt sich laut Staatsanwaltschaft auf drei Gründe: Fluchtgefahr, da Ziobro keinen festen Wohnsitz in Polen oder Ungarn hat; Täuschungsgefahr, unter anderem wegen scharfer öffentlicher Äußerungen und des Vorwurfs, eine organisierte kriminelle Gruppe geführt zu haben; sowie die drohende hohe Strafe. Gesundheitliche Umstände sollen laut Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden.