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Verfassungsgericht: „Passivität zerstört das Tribunal“ vs. „Ohne Reset nicht zu reparieren“

02.11.2026 14:12
Die Machtprobe um das Verfassungsgericht (Trybunał Konstytucyjny, TK) in der Freitagnacht beherrscht die polnischen Kommentarspalten. Die interessanteste Trennlinie verläuft dabei nicht nur zwischen Regierung und Opposition, sondern auch  quer durch das Lager derer, die die Vereinnahmung des Gerichts durch die PiS seit Jahren kritisieren. Rechtfertigt die anhaltende Blockade das jetzige Eingreifen? Oder beschädigt dessen Methode die Institution zusätzlich? Ist ein Kompromiss der einzige Ausweg oder eine Kapitulation? Und wem nützt die Eskalation mit Blick auf die Parlamentswahl 2027? Mehr dazu in der Presseschau.
Warschau, 30.10.2026. Polizei vor dem Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau, am 30. dieses Monats. Polizeibeamte fhren auf dem Gelnde des Verfassungsgerichts gesetzliche Manahmen durch, nachdem die Richterin des Verfassungsgerichts Anna Korwin-Piotrowska entsprechende Informationen bermittelt hatte. Sie richtete ein Schreiben an den Polizeic
Warschau, 30.10.2026. Polizei vor dem Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau, am 30. dieses Monats. Polizeibeamte führen auf dem Gelände des Verfassungsgerichts gesetzliche Maßnahmen durch, nachdem die Richterin des Verfassungsgerichts Anna Korwin-Piotrowska entsprechende Informationen übermittelt hatte. Sie richtete ein Schreiben an den PolizeicFoto: PAP/Radek Pietruszka

POLITYKA: „Passivität zerstört das Tribunal“

Eine Verteidigung des Suspendierung des Gerichtspräsidenten und seine Vize liefert unter anderem die langjährige Rechtspublizistin Ewa Siedlecka auf ihrem Blog bei der linksliberalen Wochenzeitung Polityka. Bemerkenswert ist, dass sie die rechtlichen Schwachstellen nicht verschweigt. Eine eindeutige Vakanz an der Spitze des Gerichts gebe es nicht, räumt die Autorin ein. Sowohl die Zuständigkeit für die Suspendierung als auch deren Reichweite seien fraglich.

Dennoch dürften die Betroffenen Verfahren über die Aufhebung ihrer eigenen Immunität nicht blockieren, argumentiert Siedlecka. Untätigkeit, so der Tenor ihres Textes, richte das Gericht weiter zugrunde. Die Lösung müsse allerdings aus der Richterschaft selbst kommen, nicht aus der Politik. Einem politisch ausgehandelten „Reset“ des Tribunals misstraut die Autorin ausdrücklich. Er drohe, zu einem parteipolitischen Verteilungsgeschäft um Richterposten zu werden.

RZECZPOSPOLITA: T(o) K(oniec) – das Ende des Tribunals?

Ganz anders bewertet Piotr Szymaniak von der konservativ-liberalen Tageszeitung Rzeczpospolita die Freitagnacht. Im Titel seiner Analyse wird aus dem Kürzel TK „T(o) K(oniec)“, also „Das ist das Ende“. Es sei symbolträchtig, so der Autor, wer nun das Gericht „heilen“ wolle. Es seien die Nominierten jenes Lagers, das einst den Gegnern den Vorwand für die Politisierung des Gerichts geliefert habe. Ausgerechnet sie würden nun den letzten Nagel in den Sarg der Institution schlagen. Gemeint ist die Bürgerplattform (PO): Ihre umstrittene Richterwahl „auf Vorrat“ im Jahr 2015 habe der PiS als Begründung für den Umbau des Gerichts gedient. Im Kampf um das Gebäude habe keine Seite gewonnen, schreibt Szymaniak. Verloren habe allein das Tribunal.

Szymaniak führt juristische Kritik von Fachleuten an, die der früheren PiS-Justizpolitik kritisch gegenüberstanden. „Der Wiederaufbau der Autorität dieser Institution sollte auf unstrittigen Rechtsgrundlagen erfolgen. Stattdessen hat man sich einer Norm bedient, deren Anwendung enorme Kontroversen auslöst“, zitiert er den Verfassungsrechtler und früheren Bürgerrechtsbeauftragten Marcin Wiącek. Eine Suspendierung des TK-Präsidenten sei nicht ausgeschlossen, so Wiącek. Darüber müsse aber ein Disziplinargericht in einem ordnungsgemäß eingeleiteten Verfahren entscheiden.

Marcin Szwed von der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte bezweifelt, dass jemand, der nicht Präsident des Gerichts ist, solche Anordnungen treffen durfte. Święczkowski sei trotz aller Vorwürfe nie abberufen worden. Von einer Vakanz, die eine Vertretung rechtfertigen würde, könne daher kaum die Rede sein.

Szwed warnt zudem vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Künftig könne eine beliebige Sejm-Mehrheit einen Richter mit langer Dienstzeit ans Verfassungsgericht wählen, der dann unter einem Vorwand Präsident und Vizepräsident suspendiert und die Macht im Tribunal übernimmt. Schon jetzt drohe Polen ein Zustand mit zwei Verfassungsgerichten, die einander nicht anerkennen. „Mit irgendwelchen juristischen Tricks lässt sich das Tribunal nicht reparieren“, so Szwed.

Zugleich erinnert er an den Ursprung des Problems. Dieser liege in der Weigerung des Präsidenten, die vom Sejm gewählten Richter zu vereidigen. Hinzu komme, dass der TK-Präsident sie nicht zur Rechtsprechung zugelassen habe, obwohl sie ihren Eid in ersatzweiser Form abgelegt hätten.

Szymaniaks eigene Diagnose: Keine Seite wolle ein unabhängiges Verfassungsgericht, beide verteidigten „ihre“ Richter mit allen Mitteln. Die Regierung schicke Polizeieinheiten vor das Gericht. Die Opposition suche Rückendeckung beim Staatspräsidenten und bei der Ersten Präsidentin des Obersten Gerichts. Selbst wenn eine Reparatur auf Grundlage der geltenden Gesetze gelänge, wäre sie nicht von Dauer. Nach dem nächsten Machtwechsel würde die nächste „Sanierung“ folgen.

Die eigentliche Ursache sieht der Autor im Wahlverfahren für die Richter. Es zwinge den Sejm nicht, Kandidaten zu suchen, die auch für die Opposition akzeptabel sind.

Auf die Frage, ob dies das Ende des Tribunals sei, antwortet Przemysław Rosati, Präsident des Obersten Rates der Rechtsanwaltskammer: „Definitiv ja.“ Er sieht nur zwei Auswege: eine Verfassungsänderung oder ein Gesetz, das die Wahl der Richter an eine qualifizierte Mehrheit bindet. Im zweiten Fall müssten alle amtierenden Richter freiwillig zurücktreten. Wiącek wiederum schlägt eine Vorauswahl der Kandidaten durch Anwaltskammern, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen vor. Auch die Rolle des Präsidenten bei der Vereidigung solle gestrichen werden.

Selbst Parlamentspräsident a. D. Szymon Hołownia, Chef der zentristischen Partei Polska 2050, hält das Gericht in seiner jetzigen Form für nicht mehr zu retten. Es müsse entweder aufgelöst oder auf völlig neue Weise wieder aufgebaut werden.

DO RZECZY: „Die Geschichte wiederholt sich“ vs. "Beide Seiten Schuld"

Eine kompromisslose Gegenposition vertritt im rechtskonservativen Wochenmagazin Do Rzeczy Mariusz Muszyński. Er ist ehemaliger Vizepräsident des Verfassungsgerichts und damit selbst Beteiligter an der Geschichte des Konflikts. Unter dem Titel „Der Tribunal-Kompromiss oder: Die Geschichte wiederholt sich“ lehnt er eine Verständigung unter den jetzigen Bedingungen ab. Ein Kompromiss würde, so Muszyński, lediglich die von der Regierung geschaffenen Tatsachen zugunsten von Premier Tusk legitimieren. Zuerst müsse der frühere Zustand wiederhergestellt werden. Darüber hinaus fordert der Autor, den Druck auf die Regierung auch auf anderen Feldern zu erhöhen.

Dass das konservative Lager keineswegs geschlossen argumentiert, zeigt ein zweiter Kommentar in derselben Zeitschrift. Aleksander Majewski kritisiert unter dem ironischen Titel „Verfassungsgericht oder: unser täglicher Aufstand“ Führerkult, Dauererregung und Parteidenken. Diese Muster sieht er ausdrücklich auf beiden Seiten. Anders als Muszyński plädiert er für einen Neustart des Gerichts.

WIRTUALNA POLSKA: „Man kann recht haben und trotzdem verlieren“

Dass die Kritik am Vorgehen weit über das PiS-Lager hinausreicht, zeigt Krzysztof Izdebski auf dem Nachrichtenportal Wirtualna Polska. Der Autor ist mit der Stefan-Batory-Stiftung verbunden, einer regierungsunabhängigen Organisation, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Wer seine Glaubwürdigkeit auf Verfassungsstandards gründe, müsse diese auch selbst einhalten, mahnt Izdebski.

Die Freitagnacht könne teuer zu stehen kommen. Die Aktion drohe, die zerstrittene Rechte zu einen und gemäßigte Wähler abzuschrecken. Ein Kompromiss, betont der Autor, bedeute dabei weder Vergebung noch das Vergessen früherer Verantwortung.

Gegenüber der Rzeczpospolita präzisierte Izdebski, worin dieser Kompromiss bestehen könnte. „Am Ende gewinnt, wer einen Ausweg aus dieser Pattsituation vorschlägt und die Autorität der Institution wieder aufbaut“, sagte er. Das sei der eigentliche politische Erfolg, weit mehr als Bilder vorübergehender „Wirksamkeit“. Der von der Batory-Stiftung gemeinsam mit Prof. Tomasz Zalasiński ausgearbeitete Plan sieht eine Verfassungsänderung vor. Die Amtszeit der jetzigen Richter soll enden, an ihre Stelle sollen fünfzehn neue Richter treten. Sieben davon würde der Sejm wählen, fünf der Senat und drei der Präsident. Hinzu kämen Sicherungen gegen parteipolitische Verstrickung der Kandidaten. Jede weitere Machtdemonstration bestärke die Bürger in der Überzeugung, das Tribunal sei bloß ein weiteres Feld des politischen Kampfes, so Izdebski.

WIRTUALNA POLSKA: „Das Tribunal ist nur ein Vorwand“

Eine nüchtern-strategische Lesart bietet abschließend Marcin Duma, Chef des Meinungsforschungsinstituts IBRiS, ebenfalls bei Wirtualna Polska. Das eigentliche Spiel, so der Titel seiner Analyse, drehe sich um die Parlamentswahl im kommenden Jahr. Duma erklärt, warum die Eskalation für mehrere Akteure zugleich attraktiv sei.

PiS-Chef Jarosław Kaczyński könne seine Konkurrenten auf der Rechten unter Einheitsdruck setzen. Premier Tusk mobilisiere mit der harten Linie die eigene Anhängerschaft. Präsident Nawrocki konkurriere um die Führungsrolle im rechten Lager. Der rechtsradikale Politiker Grzegorz Braun gewinne an Anschlussfähigkeit. Unter Druck gerieten dagegen die kleineren Parteien, und zwar auf beiden Seiten des Spektrums.

Die Interessen, so Duma, würden bei allen großen Spielern in dieselbe Richtung weisen: hin zu weiterer Zuspitzung.


Zum Hintergrund

Am vergangenen Freitag, dem 30. Oktober, ordnete Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska an, dass TK-Präsident Bogdan Święczkowski und sein Stellvertreter Bartłomiej Sochański ihre Amtsgeschäfte ruhen lassen müssen. Korwin-Piotrowska gehört zu den vom Sejm gewählten Richtern, die von der bisherigen Gerichtsführung nicht zur Rechtsprechung zugelassen worden waren.

Den beiden „suspendierten“ Richtern wurde daraufhin der Zutritt zum Gebäude verwehrt. Vor dem Gericht kam es zu Rangeleien zwischen der Polizei und Anhängern der Opposition. Präsident Karol Nawrocki ließ sein Flugzeug auf dem Weg in den Senegal umkehren. Laut Rzeczpospolita verschaffte er sich beinahe mit Gewalt Zutritt zum Gerichtsgebäude, Sochański an seiner Seite.

Die übrigen, noch unter der PiS-Regierung gewählten Richter erklärten die Vorgänge für rechtswidrig. Für Dienstag, den 3. November, hat Korwin-Piotrowska eine Generalversammlung der Verfassungsrichter einberufen. Premier Donald Tusk erklärte in einer Fernsehansprache, in manchen Fragen könne es keinen Kompromiss geben.

Autor: Adam de Nisau

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