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Streit ums Verfassungsgericht gefährdet Polens Sicherheit

05.11.2026 12:30
Die im Grunde bereits abgestimmte Nationale Sicherheitsstrategie könnte wegen des Kampfes um das Verfassungsgericht in der Schublade landen. Das Verfassungsgericht in seiner bisherigen Form gibt es nicht mehr. Die Rede von einem verfassungsrechtlichen Neustart sei somit reine Augenwischerei. Und: Wer das Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof kontrolliert, entscheidet, ob der Präsident sein Amt ausüben darf, welche Parteien zugelassen sind und ob die für das kommende Jahr geplante Parlamentswahl stattfindet und gegebenenfalls gültig ist. Mehr dazu im Pressespiegel.
Der Konflikt um das Verfassungsgericht sei ein weiteres Beispiel dafr, wie sich der Streit zwischen dem Prsidentenpalast und der Regierung auf die Sicherheit des Landes auswirke, schreiben Medien am Donnerstag.
Der Konflikt um das Verfassungsgericht sei ein weiteres Beispiel dafür, wie sich der Streit zwischen dem Präsidentenpalast und der Regierung auf die Sicherheit des Landes auswirke, schreiben Medien am Donnerstag.X/MON

Rzeczpospolita: Streit ums Verfassungsgericht gefährdet Polens Sicherheit
Die im Grunde bereits abgestimmte Nationale Sicherheitsstrategie könnte wegen des Kampfes um das Verfassungsgericht in der Schublade landen. An diesem Dokument könnte sich zeigen, inwieweit der anhaltende Streit auch auf Fragen übergreife, die für die Sicherheit des Staates von zentraler Bedeutung seien, schreiben Maciej Miłosz und Marek Kozubal für die liberal-konservative Rzeczpospolita. Die Strategie lege die Entwicklungsziele des Staates, die nationalen Interessen und die Bedrohungen klar fest. Ihre Bedeutung liege nicht zuletzt darin, dass sie Moskau und Peking eindeutig als Gegner benenne, lesen wir. Zugleich mache sie deutlich, wie wichtig es sei, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu stärken. Sie soll sicherstellen, dass der Staat auch unter Bedrohung, in Krisen und im Krieg handlungsfähig bleibe. Das er sich an veränderte Bedingungen anpassen könne. Darüber hinaus sei die derzeitige Führungsstruktur der Armee nicht funktionsfähig, heißt es weiter. Beide politischen Lager seien sich einig gewesen, dass hier eine dringende Reform notwendig sei. Vor dem Ausbruch des Konflikts um das Verfassungsgericht schien eine Neuordnung noch möglich. Inzwischen scheine dies sehr unwahrscheinlich.

Die politische Auseinandersetzung um das Verfassungsgericht dürften auch die Polizei in Mitleidenschaft ziehen, fahren die Autoren fort. Schon jetzt gebe es innerhalb der Polizei Vertrauensprobleme und Unklarheit über ihre Rolle bei der Absicherung des Gebäudes des Verfassungsgerichts. Der politische Einsatz der Polizei für eigene Zwecke wirke sich zudem stets verheerend auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitskräfte aus.

Der Konflikt um das Verfassungsgericht sei ein weiteres Beispiel dafür, wie sich der Streit zwischen dem Präsidentenpalast und der Regierung auf die Sicherheit des Landes auswirke, heißt es weiter im Blatt. Zu Beginn des Jahres gab es bereits den Streit um das SAFE-Programm. Den EU-Kredit für Aufrüstungszwecke. Leider deute nichts darauf hin, dass der parteiübergreifende Konsens in Sicherheits- und Verteidigungsfragen, der über Jahre hinweg zwischen den beiden größten Parteien bestanden habe, in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden könne. Der Streit weniger Politiker gefährde somit die Sicherheit von Millionen Polen, lautet die Schlussfolgerung in Rzeczpospolita.

Wprost: Das Verfassungsgericht existiert nicht mehr

Das Verfassungsgericht in seiner bisherigen Form gibt es nicht mehr. Es seien bereits Schritte zu seinem Wiederaufbau eingeleitet worden. Sie dürfen nicht behindert werden. Ein schlimmeres Szenario als die derzeitige Lage sei kaum vorstellbar, sagt der ehemalige Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts, Jerzy Stępień, im Gespräch mit der Wochenzeitung „Wprost“. Ihm zufolge wüssten dies sowohl die internationale Öffentlichkeit als auch die Bürger, deren Beschwerden unbearbeitet im Gericht liegen.

Seiner Ansicht nach existiert das Verfassungsgericht, dessen systematische Zerstörung 2015 begonnen habe, faktisch nicht mehr. Die heute oppositionelle PiS habe diese Institution irgendwann als überflüssig abgestempelt. Als sie die Veröffentlichung ihrer Urteile eingestellt habe, sei das Ende des Gerichts besiegelt gewesen. Alles Weitere seien nur noch postmortale Zuckungen, die beendet werden müssten, um mit der Wiederbelebung der Institution zu beginnen, sagt Stępień.

Das Verfassungsgericht sei längst kein Gericht mehr im Sinne der europäischen Standards, lesen wir weiter. Derzeit liegen dort 1.171 Fälle auf Eis, 700 davon würden nicht einmal administrativ registriert sein. Die Institution arbeite nicht mehr. Dieser Zustand müsse beendet werden.


Wie die anderen ehemaligen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts unterstütze Stępień die Gruppe von Richtern, die seiner Ansicht nach rechtmäßig vom Sejm gewählt worden seien und sich für die Wiederherstellung des Gerichts einsetzen. Ihm nach, seien sie auf dem richtigen Weg.

In den Medien ist zuletzt häufig von einem verfassungsrechtlichen Neustart die Rede. Der ehemalige Gerichtspräsident hält diesen Begriff jedoch für reine Augenwischerei. Der Vorschlag, in naher Zukunft die Verfassung zu ändern, 15 Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit zu wählen und zugleich die Amtszeiten der amtierenden Richter zu beenden, sei reine Science-Fiction, heißt es im Interview. Rechtlich nicht erfüllbare Bedingungen zu stellen, sei daher bedeutungslos. Ohne eine Verfassungsänderung sei ein solcher Neustart unmöglich, lautet Jerzy Stępieńs Fazit für Wprost.


DoRzeczy: Nach dem Verfassungsgericht kommt der Oberste Gerichtshof?

Einen Schritt weiter und in die entgegengesetzte Richtung geht der Rechtsanwalt Jerzy Kwaśniewski in der rechtskonservativen Wochenzeitung „Do Rzeczy“. Wie er schreibt, finde in Polen seit Freitagabend ein Staatsstreich statt. Das Tor zum Verfassungsgericht sei mit einer Kette verschlossen worden. Rund um das Gebäude hätten sich Einheiten vermummter Polizisten postiert. Vom Amt des Ministerpräsidenten aus seien Menschen in das Gebäude gelangt, die niemals vor dem Präsidenten ihren Amtseid geleistet hätten.

Der Machtkampf um das Verfassungsgericht dauere an. Die Regierung bereite jedoch bereits weitere Angriffe auf die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit vor. Wie der Autor schreibt, habe der Abgeordnete der Regierungskoalition, Roman Giertych, dem Präsidenten in sozialen Medien Unfähigkeit vorgeworfen und erklärt: „Jetzt ist der Oberste Gerichtshof an der Reihe.“

Der Erste Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, Zbigniew Kapiński, habe diese Äußerung eindeutig bewertet, lesen wir im Blatt. In einem Gespräch mit Medien habe er erklärt, die derzeitige Regierung plane eine „weitere gewaltsame Übernahme, diesmal des Obersten Gerichtshofs“. Eine solche Situation habe es in Polen seit der Verhängung des Kriegsrechts zur Zeit des Kommunismus nicht mehr gegeben, fügte der Richter hinzu.

Wozu brauchen sie das Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof?
Wie Kwaśniewski erklärt, benötige die Regierungskoalition beide Institutionen, um Präsident Karol Nawrocki aus dem Amt zu drängen. Laut Verfassung entscheide das Verfassungsgericht auf Antrag des Sejmmarschalls, ob der Präsident der Republik an der Ausübung seines Amtes gehindert sei. Stelle das Gericht dies fest, übernehme der Sejmmarschall dessen Aufgaben. Dieses Amt habe derzeit Włodzimierz Czarzasty inne. Derselbe Politiker, lesen wir im Blatt, der im Sejm Ersatzvereidigungen für jene Richter organisiert habe, die am Freitag das Verfassungsgericht besetzt und ihren rechtmäßigen Vorsitzenden ausgeschlossen haben. Von der Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten durch Sejmmarschall Czarzasty wäre es dann nur noch ein kleiner Schritt zur faktischen Aussetzung der Demokratie in Polen, warnt der Autor.

Laut Verfassung verhänge der Präsident auf Antrag des Ministerrats zudem das Kriegsrecht oder den Ausnahmezustand, fährt der Autor fort. Während dieser Zeiträume und 90 Tage danach dürfen keine Wahlen stattfinden. Ein der Regierung unterstelltes Verfassungsgericht könnte außerdem eine Oppositionspartei verbieten.

Andere Verfassungsbestimmungen übertragen dem Obersten Gerichtshof die Prüfung der Gültigkeit der Wahlen zum Sejm und zum Senat sowie der Präsidentschaftswahl. Wer das Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof kontrolliert, entscheide somit darüber, ob der Präsident sein Amt ausüben darf, welche Parteien zugelassen sind und ob die für das kommende Jahr geplante Parlamentswahl stattfindet und gegebenenfalls gültig ist. Darin liege die eigentliche Tragweite dieses Staatsstreichs, lautet Jerzy Kwaśniewski Schlussfolgerung in der Wochenzeitung „Do Rzeczy“.

Autor: Piotr Siemiński

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