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Polens Verfassungsgericht: 1171 offene Verfahren

03.11.2026 11:05
Beim polnischen Verfassungsgericht sind derzeit 1171 Verfahren anhängig. Das teilte die Richterin Anna Korwin-Piotrowska mit, die sich seit Ende vergangener Woche als kommissarische Leiterin des Gerichts versteht. Sie versprach eine zügige Bearbeitung der offenen Fälle nach transparenten Kriterien.
Richterin Anna Korwin-Piotrowska
Richterin Anna Korwin-Piotrowska Foto: TK

Nach einer ersten Bestandsaufnahme befänden sich 706 Verfahren noch in der Vorprüfung. Darunter seien 682 Verfassungsbeschwerden von Bürgern sowie 24 Anträge zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsakten. In den übrigen 465 Verfahren sei das Prüfverfahren bereits eingeleitet worden.

„Das ist eine große Verpflichtung für das Verfassungsgericht und für uns Richter. Ich kann schon jetzt versichern, dass die Verfahren nach klaren und transparenten Kriterien angesetzt und zügig bearbeitet werden“, sagte Korwin-Piotrowska in einer am Montag veröffentlichten Videobotschaft.

Sie kündigte außerdem mehr Transparenz bei der Arbeit und der Finanzierung des Gerichts an. Am Dienstag soll eine Versammlung der Verfassungsrichter über den Haushaltsplan für 2027 beraten. Die Sitzung sei öffentlich zugänglich, der beschlossene Haushaltsentwurf werde anschließend veröffentlicht und dem Parlament vorgelegt.

Machtkampf um die Führung des Gerichts

Korwin-Piotrowska war am Freitag von einer Gruppe neu gewählter Verfassungsrichter zur kommissarischen Leiterin des Gerichts bestimmt worden. Sie ordnete zugleich eine Unterbrechung der Amtsausübung von Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański an.

Święczkowski erkennt diesen Schritt nicht an. Er bezeichnete die beteiligten Richter als „Usurpatoren“ und kündigte an, dass er und die von ihm als rechtmäßig anerkannten Richter nicht an der für Dienstag geplanten Versammlung teilnehmen würden.

Auch Präsident Karol Nawrocki kritisierte das Vorgehen. Er sprach von einer Verletzung der Verfassungsordnung und einer gewaltsamen Übernahme eines staatlichen Verfassungsorgans. Korwin-Piotrowska gehört zu fünf Richtern, die vom Parlament gewählt, aber vom Präsidenten nicht zur Vereidigung eingeladen worden waren. Sie legten ihren Eid daraufhin bei einer Zeremonie im Parlament ab. Święczkowski ließ sie bislang nicht zur Rechtsprechung zu.

Der Streit um das Verfassungsgericht ist Teil einer seit Jahren andauernden politischen und juristischen Auseinandersetzung in Polen. Seit 2015 steht die Besetzung und Unabhängigkeit des Gerichts immer wieder im Zentrum des Konflikts zwischen den politischen Lagern.

 


IAR/PAP/jc

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