Deutsche Redaktion

30 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag

17.06.2021 11:09
Heute jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags zum 30. Mal. Am 17. Juni 1991 roku hatten den Vertrag über Gute Nachbarschaft und Freundschaftliche Zusammenarbeit Polens Premierminister Jan Krzysztof Bielecki und Bundeskanzler Helmut Kohl unterschrieben.
zdj. ilustracyjne
zdj. ilustracyjneAritra Deb / PR

Heute jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags zum 30. Mal. Am 17. Juni 1991 roku hatten den Vertrag über Gute Nachbarschaft und Freundschaftliche Zusammenarbeit in Bonn Polens Premierminister Jan Krzysztof Bielecki und Bundeskanzler Helmut Kohl unterschrieben. Das Dokument war eine Ergänzung des deutsch-polnischen Grenzvertrags vom 14. November 1990, der eine der Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands gewesen ist. 

In dem Abkommen haben Polen und Deutschland deklariert, dass sie die Schaffung eines Europas anstreben werden, das Menschenrechte und Grundwerte respektiert und Grenzen ihren teilenden Charakter verlieren. Die beiden Seiten haben sich verpflichtet, in Übereinstimmung mit internationalem Recht, vor allem mit der Charta der Vereinten Nationen zu handeln, sowie globale Standards in Bezug auf Minderheitenrechte zu respektieren. Besonders ist die Situation der deutschen Minderheit in Polen und der Polen in Deutschland hervorgehoben worden, die als “natürliche Brücke zwischen dem polnischen und deutschen Volk” bezeichnet wurden. Zudem haben beide Länder auch den Willen ausgedrückt, den kulturellen Austausch zu stärken, besonders in Bezug auf die Kontakte zwischen polnischen und deutschen Jugendlichen.

IAR/adn