Deutsche Redaktion

EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld

27.10.2021 14:16
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt.
Trybunał Sprawiedliwości w Luksemburgu
Trybunał Sprawiedliwości w LuksemburguGatien GREGORI/Shutterstock

Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen. Es geht dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der für die Überwachung des Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet.

„Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein“, hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen damals kritisiert.

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sprach hingegen von einer „Aggression gegen Polen“ und von einem „juristischen hybriden Krieg“. Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Außerdem wurde das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen.


INFO A. Łuba