Deutsche Redaktion

Europäisches Parlament debattiert weitreichende Änderungen an EU-Verträgen

21.11.2023 11:17
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine Reform des Abstimmungssystems im Rat und zielen laut den Befürwortern des Projekts darauf ab, das Entscheidungsfindungsverfahren in der EU effizienter zu gestalten. Kritiker machen indes darauf aufmerksam, dass die Reform die Souveränität der kleineren EU-Mitgliedstaaten weitgehend auf Kosten der wirtschaftlich stärksten Länder einschränkt.
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Im Europäischen Parlament in Straßburg findet heute eine Debatte über den Vorschlag zur Änderung der EU-Verträge statt. Der von der Kommission für konstitutionelle Fragen Ende Oktober angenommene Bericht umfasst 267 Änderungen, darunter die Aufhebung des Vetorechts im Rat in 65 Bereichen wie Außenpolitik und Sicherheit sowie eine Neustrukturierung der Europäischen Kommission und eine Erweiterung der geteilten und exklusiven Kompetenzen der EU.

Diese Änderungen sehen auch vor, dass der Euro als offizielle Währung der Union festgelegt und das Parlament mit legislativer Initiative und Mitentscheidung über den EU-Haushalt gestärkt wird. Darüber hinaus würde das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen, die in einen Exekutivausschuss umgewandelt werden soll.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine Reform des Abstimmungssystems im Rat und zielen laut den Befürwortern des Projekts darauf ab, das Entscheidungsfindungsverfahren in der EU effizienter zu gestalten. Kritiker machen indes darauf aufmerksam, dass die Reform die Souveränität der kleineren EU-Mitgliedstaaten weitgehend auf Kosten der wirtschaftlich stärksten Länder einschränkt und wenn nicht völlig fehlgeleitet, dann zumindest verfrüht ist. Eine Abstimmung über diese Änderungen im Europaparlament ist für morgen geplant.

Falls der Europäische Rat beschließt, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen, wird dessen Präsident einen Konvent einberufen. Dieser setzt sich aus Vertretern der nationalen Parlamente, Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Parlaments und der Kommission zusammen. Der Konvent prüft die Änderungsvorschläge und gibt, basierend auf einem Konsens, eine Empfehlung für eine Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten ab. Die Änderungen werden nur wirksam, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden sind. Der Europäische Rat kann, mit Zustimmung des Parlaments, auch beschließen, den Konvent nicht einzuberufen, falls die Änderungen von geringer Bedeutung sind.

IAR/adn