Deutsche Redaktion

Polnisches Verfassungsgericht: EU-Bußgelder gegen Polen sind verfassungswidrig

11.12.2023 17:00
Sanktionen des obersten EU-Gerichtshofs gegen Polens Braunkohlebergwerk Turów und die ehemalige Disziplinarkammer für Richter sind nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts (TK) nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. 
Trybunał Konstytucyjny orzekł o niekonstytucyjności reformy Sądu Najwyższego
Trybunał Konstytucyjny orzekł o niekonstytucyjności reformy Sądu Najwyższegogov.pl, K2_Studio/Shutterstock

Das Urteil wurde am Montag in voller Besetzung verkündet. Vier Richter äußerten eine abweichende Meinung zu dem Urteil.

Der Streit um das Bergwerk Turow geht auf den September 2021 zurück. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhängte damals eine Geldstrafe von 500 000 EUR pro Tag gegen Polen, das seine Forderung zur Schließung des Bergwerks nicht umsetzte. Die Klage stammt von der Tschechischen Republik. Prag zufolge schädige das nahe der tschechisch-polnischen Grenze gelegene Bergwerk der Umwelt.

Ende Oktober 2021 verhängte der EuGH eine weitere Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro pro Tag gegen Polen. Damals hatte Warschau das Urteil des Gerichts zur Auflösung einer umstrittenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs nicht befolgt. Nach Ansicht des EU-Gerichts sei diese nicht unabhängig gewesen. Die konservative Regierung habe sie dazu benutzt, ungehorsame Richter zum Schweigen zu bringen.

Das polnische Verfassungsgericht ist nach Ansicht der neuen Regierung von Loyalisten der ehemaligen Regierungspartei Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) besetzt. Die jüngste Entscheidung des Tribunals dürfte die ohnehin schon starken Spannungen zwischen Brüssel und Warschau über die Rechtsstaatlichkeit und den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Vorschriften weiter verschärfen.


PAP/ps