Deutsche Redaktion

Gesetzesentwurf zur Auflösung der Zentralen Antikorruptionsbehörde CBA steht

29.03.2024 09:37
Der Gesetzesentwurf zur Auflösung des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) ist abgeschlossen und bereit für das gesetzgeberische Verfahren ist, erklärte der Koordinator der Spezialdienste, Tomasz Siemoniak. Ziel sei es, das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzusetzen.
Marcin Przydacz: środki dla CBA przekazano zgodnie z prawem
Marcin Przydacz: środki dla CBA przekazano zgodnie z prawem gov.pl

"Das Verfahren beginnt heute, der Gesetzesentwurf ist fertiggestellt", äußerte Siemoniak im Gespräch mit TVN24 am Freitagmorgen. Er betonte, der Entwurf werde nun einer sorgfältigen Prüfung innerhalb der Regierung unterzogen, einschließlich notwendiger interministerieller Konsultationen. Anschließend ist die Einbringung in den Sejm vorgesehen. Siemoniak zeigt sich optimistisch: "Ich erwarte, dass wir das Gesetz vor Beginn der Sommerferien verabschieden werden."

Der Hintergrund der Entscheidung für die Auflösung des CBA liege in der wiederholt kritisierten Arbeit und dem negativen Image der Behörde. "Obwohl es im CBA unzweifelhaft integre Mitarbeiter gibt, darf kein polnischer Dienst ausschließlich mit Kontroversen, Skandalen und fragwürdigen Handlungen in Verbindung gebracht werden", erklärte Siemoniak bereits im Januar auf TOK FM.

Diese Entscheidung folgt dem Koalitionsabkommen, das am 10. November 2023 von den Parteien PO, PSL, Polen 2050 und der Linken unterzeichnet wurde. Es sieht vor, das CBA aufzulösen und seine Ressourcen sowie Kompetenzen an andere Institutionen zu übertragen, unter anderem an die spezialisierte Abteilung für die Bekämpfung von Korruptionsdelikten im Zentralen Kriminalbüro der Polizei.

PAP/adn