Deutsche Redaktion

Oberstes Gericht ordnet teilweise Neuauszählung der Stimmen an

13.06.2025 18:30
Polens Oberstes Gericht hat eine Neuauszählung der Stimmen in 13 Wahllokalen angeordnet. Grund sind Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen. Die Überprüfung soll klären, ob diese auf einfache Fehler oder auf absichtliches Handeln zurückzuführen sind.
Oberstes Gericht Polens ordnet teilweise Neuauszhlung der Stimmen an. Die Neuauszhlung wird in Wahlkreisen in ganz Polen stattfinden. Wie das Gericht erklrt hat, soll die berprfung klren, ob die Unregelmigkeiten auf einfache Fehler oder auf absichtliches Fehlverhalten zurckzufhren seien.
Oberstes Gericht Polens ordnet teilweise Neuauszählung der Stimmen an. Die Neuauszählung wird in Wahlkreisen in ganz Polen stattfinden. Wie das Gericht erklärt hat, soll die Überprüfung klären, ob die Unregelmäßigkeiten auf einfache Fehler oder auf absichtliches Fehlverhalten zurückzuführen seien.Tatyana Vyc/Shutterstock

Die Entscheidung folgt auf mehr als 100 eingereichte Wahlbeschwerden. Einige davon wiesen auf Fehler bei der Stimmenauszählung hin – darunter die falsche Zuordnung von Stimmen zu den Kandidaten. In mindestens zwei Fällen sollen demnach Stimmen für den liberalen Kandidaten der Regierungskoalition, Rafał Trzaskowski, irrtümlich dem rechtskonservativen Kandidaten der Opposition, Karol Nawrocki, zugeschrieben worden sein.

Die Neuauszählung wird in Wahlkreisen in ganz Polen stattfinden – darunter Krakau im Süden, Danzig an der Ostseeküste im Norden, Kattowitz und Tychy im industriellen Südwesten, Mińsk Mazowiecki in der Nähe der Hauptstadt Warschau sowie Grudziądz in der nordzentralen Region. Weitere Orte sind Oleśno und Strzelce Opolskie im Südwesten, Tarnów im Südosten, Bielsko-Biała im Süden, Kamienna Góra nahe der tschechischen Grenze sowie Brześć Kujawski im zentral-nördlichen Teil des Landes.

Wie das Gericht erklärt hat, soll die Überprüfung klären, ob die Unregelmäßigkeiten auf einfache Fehler oder auf absichtliches Fehlverhalten zurückzuführen seien. Die Untersuchung folgt einem formellen Antrag von Generalstaatsanwalt Adam Bodnar, der eine Überprüfung der Stimmzettel in mehreren Wahlkreisen gefordert hat. Er will die Gewissheit haben, dass fehlerhafte Auszählungen das Endergebnis nicht beeinflusst haben.

Polens Regierungschef Donald Tusk erklärte am Freitag, dass eine Neuauszählung der Stimmen in Wahlkreisen mit Unregelmäßigkeiten oder Fehlern der einzig vernünftige Schritt seien. In einer Demokratie, so betonte der Premierminister, werde das Wahlergebnis nicht von der Regierung, sondern von unabhängigen Institutionen wie dem Obersten Gericht, der Wahlkommission und der Staatsanwaltschaft bestimmt. Daher erwarte er von diesen Organen entschlossenes Handeln.

Die Stichwahl um das Präsidentenamt fand am 1. Juni statt, nachdem der erste Wahlgang am 18. Mai abgehalten wurde. Das Oberste Gericht muss bis zum 2. Juli über die Gültigkeit der Wahl entscheiden.

PAP/PremierX/ps

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