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Streit um Verfassungsgericht verschärft Konflikt zwischen Präsident und Regierung

03.11.2026 19:49
Der Streit um das Verfassungsgericht hat den Konflikt zwischen Präsident Karol Nawrocki und der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk weiter verschärft. Beide Politiker warfen sich am Dienstag vor, die Sicherheit und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes zu gefährden. 
Der Streit um das Verfassungsgericht belastet zunehmend die Beziehungen zwischen den wichtigsten staatlichen Institutionen.
Der Streit um das Verfassungsgericht belastet zunehmend die Beziehungen zwischen den wichtigsten staatlichen Institutionen. PAP/Radek Pietruszka

Tusk sagte vor einer Kabinettssitzung, es sei Aufgabe der Exekutive, das Verfassungsgericht zu schützen und den Richtern die Voraussetzungen für ihre Arbeit zu sichern. „Niemand aus der Exekutive hat das Recht, gewaltsam in das Gelände des Verfassungsgerichts einzudringen, so wie es der Präsident getan hat“, erklärte der Regierungschef.

Er appellierte an die Opposition und an Nawrocki, den Konflikt zu beenden und den Richtern, die nach einem rechtmäßigen Verfahren gewählt worden seien, die Ausübung ihres Amtes zu ermöglichen. Angesichts äußerer Bedrohungen dürfe Polen eine Destabilisierung staatlicher Institutionen und gewaltsame Eingriffe in die verfassungsmäßige Ordnung nicht zulassen, sagte Tusk.

Nawrocki wies die Vorwürfe zurück. Bei der Eröffnung einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates (RBN) warnte er seinerseits, das Vorgehen der Regierung im Streit um das Verfassungsgericht könne die Sicherheit des Landes beeinträchtigen. „Wenn der Ministerpräsident (...) unser Vaterland gefährden will, weil es dem politischen Interesse dient, dann warne ich: Das ist der falsche Weg“, sagte der Präsident.

Polen müsse sich auf strategische Fragen konzentrieren, betonte Nawrocki. Dazu gehörten die nationale Sicherheitsstrategie, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft und die Präsenz amerikanischer Truppen im Land. Der Streit um das Verfassungsgericht dürfe nicht auf Kosten dieser Interessen ausgetragen werden. Politiker müssten sich bewusst sein, dass ihr Mandat zeitlich begrenzt sei, während das Interesse der Republik dauerhaft Bestand habe.

Streit um Sicherheitsstrategie

Ein zentrales Thema der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates war die Aktualisierung der Sicherheitsstrategie. Nach Angaben Nawrockis ist ein Entwurf unter Beteiligung des Nationalen Sicherheitsbüros und des Verteidigungsministeriums bereits ausgearbeitet worden. Das Dokument müsse nun dringend vom Ministerrat angenommen und anschließend dem Präsidenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Verzögerungen könnten dazu führen, dass Polen Chancen im Zusammenhang mit einem neuen Führungs- und Kommandosystem verpasse und seine Position innerhalb der Sicherheitsarchitektur der Bündnispartner schwäche, warnte Nawrocki. Die Strategie müsse auch das Konzept eines „NATO 3.0“ sowie ein verbessertes Abschreckungs- und Verteidigungssystem berücksichtigen.

Tusk teilte unterdessen mit, dass polnische Behörden Versuche einer russischen Provokation an der Grenze zur russischen Exklave Kaliningrad vereitelt hätten. Nähere Einzelheiten nannte er in dem Zusammenhang nicht.

Oberstes Gericht kritisiert Vorgehen im Verfassungsgericht

Die Auseinandersetzung beschäftigte am Dienstag auch die Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts. Bei einer Generalversammlung der Verfassungsrichter ging es zunächst um den Haushaltsentwurf der Institution für das Jahr 2027.

Die Richterin Anna Korwin-Piotrowska teilte mit, dass acht der zwölf zur Teilnahme verpflichteten Richter anwesend gewesen seien. Nach ihrer Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sei damit das erforderliche Quorum von zwei Dritteln erreicht worden. Alle anwesenden Richter hätten diese Interpretation geteilt. Die Versammlung habe daher gültig über den Haushaltsentwurf beraten und entscheiden können.

Korwin-Piotrowska hatte zuvor erklärt, man unternehme alles, damit das Verfassungsgericht wieder im Einklang mit dem Recht arbeiten könne. Die Lage innerhalb der Institution sei außergewöhnlich.

Auch das Oberste Gericht befasste sich mit dem Konflikt. Eine außerordentliche Generalversammlung der Richter, die der Erste Präsident des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, einberufen hatte, erreichte nach seinen Angaben nicht das erforderliche Quorum. Zuvor hatten knapp 30 Richter angekündigt, nicht an der Sitzung teilzunehmen.

Stattdessen verabschiedete das Kollegium des Obersten Gerichts eine Stellungnahme zur Lage am Verfassungsgericht. Nach Angaben Kapińskis unterstützten 55 anwesende Richter die Resolution. Darin äußerte das Kollegium „entschiedenen Widerspruch gegen Maßnahmen, die die verfassungsmäßigen Grundsätze der Funktionsweise der rechtsprechenden Gewalt infrage stellen“.

Das Kollegium bezog sich dabei ausdrücklich auf den Präsidenten des Verfassungsgerichts, Święczkowski. Der Versuch, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden, verstoße nach Auffassung der Richter gegen Artikel 7 der polnischen Verfassung.

Die Übertragung der Leitung des Verfassungsgerichts auf den dienstältesten Richter sei nur dann zulässig, wenn sowohl das Amt des Präsidenten als auch das des Vizepräsidenten vakant sei. Dies sei hier nicht der Fall, argumentierte das Kollegium. Deshalb seien Aufgaben des Gerichtspräsidenten einer nicht dazu befugten Person übertragen worden.

Ungeklärter Status neu gewählter Richter

In der Resolution ging es auch um die Richter, die vom Sejm gewählt worden sind, aber noch nicht gegenüber dem Präsidenten vereidigt wurden. Eine mögliche Beteiligung dieser Richter an Entscheidungen des Verfassungsgerichts berge angesichts ihres nicht abschließend geklärten Rechtsstatus ein erhebliches Risiko, dass solche Entscheidungen später nicht als Urteile des Verfassungsgerichts anerkannt würden, hieß es.

IAR/PAP/jc

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