Deutsche Redaktion

Polen beantragt vollständige Befreiung vom EU-Migrationspakt

13.11.2025 06:45
Polen hat bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf vollständige Befreiung vom Solidaritätsmechanismus im Rahmen des EU-Migrationspakts gestellt. Das teilte am Mittwoch die Sprecherin des Innen- und Verwaltungsministeriums, Karolina Gałecka, in Warschau mit.
Ursula von der Leyen
Ursula von der LeyenJONATHAN NACKSTRAND/AFP/East News

„Seit Monaten sagen wir, dass wir keinerlei Umsiedlungsmechanismen akzeptieren“, erklärte Innenminister Marcin Kierwiński. „Polen trägt enorme Kosten für den Schutz der EU-Außengrenzen, steht unter Migrationsdruck vonseiten Weißrusslands und hat Hunderttausende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Die Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen, bedeutet Schutz für viele Jahre – nicht nur für ein Jahr.“

Die Europäische Kommission hatte am Dienstag mitgeteilt, dass mehrere Länder – darunter Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien, Österreich und Polen – unter erheblichem Migrationsdruck stehen. Diese Staaten können daher eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Pflicht zur Aufnahme von Migranten im kommenden Jahr beantragen.

Der Migrationspakt sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten sich solidarisch zeigen, wenn einzelne Länder besonders stark von Migration betroffen sind. Sie können dabei wählen, ob sie selbst Migranten aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder beim Schutz der Außengrenzen helfen.

Ministerpräsident Donald Tusk betonte am Dienstagabend auf der Plattform X: „Polen wird keine Migranten im Rahmen des Migrationspakts aufnehmen. Und auch nicht dafür bezahlen. Das ist bereits entschieden. Wir handeln, wir reden nicht!“

PiS-Vorsitzender Jarosław Kaczyński warf der Regierung daraufhin vor, die Bürger in die Irre zu führen. „In Sachen Migrationspakt gibt es nichts Neues“, erklärte er. „Der Pakt gilt, und wir sind der Gnade Brüssels ausgeliefert. So wird es jedes Jahr sein.“

Mit dem Antrag in Brüssel will Polen eine dauerhafte Ausnahme von den Verpflichtungen des EU-Migrationspakts erreichen. Die Europäische Kommission muss nun über das weitere Vorgehen entscheiden.


PAP/jc

 

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