Polen führt zum neuen Schuljahr ein gesetzliches Handyverbot für Grundschulen und Kindergärten ein. Während in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch über ähnliche Regeln diskutiert wird, dürfen Kinder in Polen vom 1. September an in öffentlichen und nichtöffentlichen Grundschulen sowie in Kindergärten keine Smartphones und vergleichbaren Geräte nutzen.
Das Verbot betrifft Mobiltelefone und andere Geräte, die Kommunikation sowie Ton- oder Bildaufnahmen ermöglichen. Es gilt im Unterricht, in Pausen und bei organisierten Bildungsangeboten außerhalb des Schulgeländes. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn Geräte für den Unterricht oder eine Leistungsüberprüfung gebraucht werden, ein dringender Kontakt zu den Eltern nötig ist oder eine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Mit Zustimmung der Schulleitung sind Geräte auch erlaubt, wenn Krankheit, Behinderung oder besondere Bedürfnisse dies erfordern, etwa für medizinische Anwendungen.
Für weiterführende Schulen gilt kein gesetzliches Handyverbot. Dort muss jede Schule die Regeln zur Nutzung in ihrer Satzung festlegen oder selbst über ein Verbot entscheiden.
Auftakt der Lehrplanreform "Kompass von Morgen"
Parallel startet die Lehrplanreform „Reform26. Kompass von Morgen“. Sie beginnt in Kindergärten sowie in den Klassen 1 und 4 der Grundschulen und soll danach schrittweise auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. In den Klassen 4 bis 6 kehrt das Fach Natur zurück: Naturwissenschaftliche Themen sollen zunächst gemeinsam behandelt werden, bevor ab Klasse 7 die Aufteilung in Biologie, Chemie, Physik und Geografie folgt.
Neu ist außerdem ein verpflichtender Gesundheitsunterricht. Das Modul zur sexuellen Gesundheit bleibt jedoch abwählbar; bei Minderjährigen entscheiden die Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler selbst. Für den Verzicht ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Die polnische Bischofskonferenz kritisiert vor allem diesen Bereich und das aus ihrer Sicht vermittelte Menschen-, Ehe- und Familienbild.
PAP/adn