GAZETA WYBORCZA: Auf welchem Weg verschwand Ziobro aus Europa?
Wie konnte der wegen 26 Vorwürfen per Haftbefehl gesuchte ehemalige Justizminister Zbigniew Ziobro überhaupt unbemerkt aus dem Schengen-Raum gelangen? Dieser Frage geht im heutigen Aufmacher der Gazeta Wyborcza der Investigativjournalist Wojciech Czuchnowski nach. Denn die Grenzsysteme des Schengen-Raums, erinnert der Autor, hätten laut dem Sprecher der Landesstaatsanwaltschaft, Przemysław Nowak, keine Ausreise Ziobros registriert.
Inoffizielle Quellen, so Czuchnowski, nennen zwei mögliche Routen. Die wahrscheinlichere führe über Serbien und den Flughafen Belgrad. Theoretisch hätte die Ausreise an der ungarisch-serbischen Grenze registriert werden müssen, doch das Regime Viktor Orbáns – das am Samstag die Macht an Péter Magyar habe übergeben müssen – habe freundschaftliche Beziehungen zu Belgrad gepflegt. Ziobro habe daher möglicherweise diplomatischen Transport oder einen anderen inoffiziellen Weg nutzen können. Die zweite, weniger wahrscheinliche Möglichkeit sei, dass Ziobro ein von der Trump-Administration bereitgestelltes Sonderflugzeug genutzt habe.
Ziobros Flucht am Tag der Machtübergabe in Budapest, lesen wir weiter, sei für die polnische Seite eine Überraschung gewesen. Die polnische Regierung sei überzeugt gewesen, dass die neue ungarische Mannschaft unmittelbar nach Amtsantritt die Asylentscheidung für Ziobro aufheben werde – wodurch automatisch auch der Genfer Pass des Politikers seine Gültigkeit verloren hätte. Entsprechende Absprachen seien auf diplomatischer Ebene zwischen dem polnischen Außenministerium und der neuen ungarischen Führung getroffen worden. Ziobro sei es jedoch gelungen, sich rechtzeitig davonzustehlen, schreibt Czuchnowski.
Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob jemand Ziobro bei der Flucht geholfen habe. Ein Auslieferungsantrag werde erst nach Vorliegen aller formalen Voraussetzungen gestellt – inklusive eines rechtskräftigen Haftbeschlusses. Zwar habe ein Gericht am 5. Februar 2026 die Verhaftung angeordnet, doch ein Europäischer Haftbefehl oder eine Interpol-Red-Notice seien diesem nicht gefolgt. Damit gelte Ziobro im Rechtssinne im Ausland gar nicht als gesucht. Laut wPolityce.pl habe sich inzwischen auch der frühere Vizejustizminister und ebenfalls flüchtige Abgeordnete Marcin Romanowski in den USA zu Ziobro gesellt, so Wojciech Czuchnowski in der Gazeta Wyborcza.
RZECZPOSPOLITA: „Vier Fliegen mit einer Klappe" für Tusks Koalition?
Die konservativ-liberale Rzeczpospolita beleuchtet in einer Analyse von Jacek Nizinkiewicz die politische Bilanz der Affäre. Bloomberg so der Publizist, habe berichtet, dass Trump persönlich in die Visa-Vergabe an Ziobro und seine Ehefrau Patrycja Kotecka eingegriffen habe – gegen den Widerstand von Außenminister Marco Rubio und des US-Botschafters in Warschau, Tom Rose.
Doch auch wenn ein Teil der Kommentatoren der Regierung nach der Flucht des Politikers mangelnde Effektivität vorwerfen, könne die Regierungskoalition von ihr paradoxerweise auch profitieren. Geht es nach einem Regierungspolitiker, könne das Kabinett Tusk mit dieser Affäre gleich „vier Fliegen mit einer Klappe schlagen". Erstens könne man nun sagen: Ziobro fliehe, weil er Angst und etwas auf dem Gewissen habe – und da er immerhin Vizevorsitzender der PiS sei, färbe dies auch auf die größte Oppositionspartei ab. Zweitens: Präsident Nawrocki werde nach Ziobro gefragt werden und so „Rikoschettreffer" abbekommen, während die von ihm gesetzten Themen an Bedeutung verlieren. Drittens: In den Beziehungen zu den USA könnten die Amerikaner zwar ein Druckmittel in der Hand halten, doch die Affäre könne auch Trump schwächen – ähnlich wie sie Orbán nicht geholfen habe. Und viertens: Der Sender TV Republika habe sich endgültig als politisches und nicht als journalistisches Organ entlarvt.
Der Politikwissenschaftler Rafał Chwedoruk von der Universität Warschau rät jedoch vor Selbstzufriedenheit ab: Die Flucht Ziobros sei eben auch „ein Test der Handlungsfähigkeit der Regierung Tusk" gewesen. Die USA würden Ziobro verteidigen und ihn nicht zur Verhandlungsmasse machen – es sei denn, der Fall werde vor den Kongresswahlen am 3. November für Trump zur Belastung. Ein anonymer PiS-Abgeordneter hält im Gespräch mit der Rzeczpospolita gar fest, das Thema könne die Debatte bis zu den Parlamentswahlen dominieren und sowohl Ziobro als auch Tusk stärken – während es die PiS schwäche. Schließlich fliehe Ziobro und nicht Tusk; und es sei spektakulärer, ein Häschen zu jagen, als es zu fangen, lesen wir in der Rzeczpospolita.
Dziennik/Gazeta Prawna: „Leiser über diesen Ziobro"
In seiner Analyse für das Wirtschaftsblatt Dziennik/Gazeta Prawna rät der Publizist Jacek Żakowski indes: „Leiser über diesen Ziobro". Und warnt davor, dem flüchtigen Ex-Minister überhaupt noch Aufmerksamkeit zu schenken. Der Grund: Über zweieinhalb Jahre, so Żakowski, sei es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, einen Europäischen Haftbefehl gegen Ziobro zu erwirken. Die Hoffnung, in den verbleibenden anderthalb Jahren bis zum Ende der Legislaturperiode eine Auslieferung aus den USA durchzusetzen, sei „milde gesagt unrealistisch".
Man könne höchstens darauf hoffen, dass Ziobro 2029 ausgeliefert werde – unter zwei Bedingungen: dass Trumps Nachfolger ein um bessere Beziehungen zu Europa bemühter Demokrat sei und dass die PiS in Warschau nicht an die Macht zurückkehre. Justizminister Waldemar Żurek müsse den Auslieferungsantrag zwar „rituell" stellen, doch Trump werde Ziobro nicht herausgeben, und Polen besitze keine Instrumente, Amerika zu irgendetwas zu zwingen.
Folglich sei jede weitere Debatte über die Auslieferung sowie die „obsessive Verfolgung" Ziobros durch die polnischen Medien weitaus schlimmer als reine Zeitverschwendung, argumentiert Żakowski. Erstens werde unnötig das Verhältnis zu den USA belastet, die für die kommenden Jahre als Verbündeter notwendig blieben. Zweitens verleihe man Ziobro damit ein politisches Gewicht und gebe ihm eine Würde zurück, die er durch die Flucht vor der Justiz eigentlich verloren habe.
Denn worum es Ziobro wirklich gehe, sei nicht nur, einer polnischen Haftzelle zu entgehen. Er wolle in den USA den Machtwechsel in Polen abwarten und „auf weißem Pferd" zurückkehren – um erneut das Justizressort oder gar das Amt des Premiers zu übernehmen. Eine Abwesenheit aus Polen helfe diesem Plan nur dann, wenn sie eine „laute Abwesenheit" sei und permanente Fernpräsenz in der heimischen Debatte sichere. „Je mehr Aufmerksamkeit ihm die demokratischen Behörden und Medien schenken, desto realistischer wird also sein Plan", so Żakowski.
TV Republika, die Ziobro traditionell wohlgesonnen sei, habe das wohl verstanden und ihn zum „ständigen Kommentator" ernannt. Żakowski erinnert in diesem Zusammenhang an Art. 255 § 3 des Strafgesetzbuchs, der das öffentliche Gutheißen einer Straftat unter Strafe stelle, sowie an Art. 18 § 1 des Rundfunkgesetzes, wonach Sendungen keine rechtswidrigen Handlungen propagieren dürften. Der Sender riskiere damit nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Verlust der Sendelizenz. Das Fazit des Publizisten: Je leiser es um Ziobro werde, desto besser für die Demokraten.
DO RZECZY: „Im Lichte der Verfassung ist das SAFE-Abkommen ungültig"
Auch nach der Unterzeichnung des SAFE-Kreditvertrags vergangene Woche ist die Debatte über seine Rechtskräftigkeit längst nicht vom Tisch, berichtet das nationale Portal Do Rzeczy unter Berufung auf ein Interviews von Radio Wnet mit dem Rechtsanwalt Michał Skwarzyński. Skwarzyński, lesen wir, hege keine Zweifel, dass das Abkommen ohne das vom Präsidenten Karol Nawrocki mit Veto belegte technische Umsetzungsgesetz verfassungswidrig sei. Gemäß Art. 89 der polnischen Verfassung dürfe eine „bedeutende finanzielle Belastung des Staates" nicht ohne gesetzliche Zustimmung und Unterschrift des Staatspräsidenten erfolgen.
„Diese Vereinbarung erforderte aufgrund ihres Inhalts, Umfangs und der Verpflichtungen eine Ratifizierung in Form eines Gesetzes und die Unterschrift des Präsidenten. Im Lichte der Verfassung ist diese Vereinbarung also nicht gültig und entfaltet keine Rechtswirkungen", so der Anwalt. Möglich sei allenfalls eine Tilgung der Schulden in „Kulanz" – analog zu einer aus dem Versicherungsrecht bekannten Praxis, bei der eine Leistung ohne rechtliche Grundlage aus gutem Willen erbracht werde.
Skwarzyński verweist zudem auf die Wiener Vertragsrechtskonvention. Sollte die Regierung stürzen, ließe sich nach Auffassung des Anwalts argumentieren, dass die Unterzeichnung einer Vereinbarung, von deren Unvereinbarkeit mit dem nationalen Recht die andere Seite genau wisse, keine Rechtswirkung entfalte. Der Ratifizierungsprozess sei schließlich allen Beteiligten bekannt gewesen – und er sei nicht abgeschlossen worden. So etwas könne man in einer Rechtsordnung schlicht nicht tun, so Skwarzyński in Do Rzeczy.
Autor: Adam de Nisau